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DGAP-HV: GAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 12-04-2013

DGAP-HV: GAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 24.05.2013 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG

12.04.2013 / 15:12

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GAG Immobilien AG

Köln

WKN 586353/ISIN DE0005863534
WKN 586350/ISIN DE0005863500


Wir berufen hiermit unsere diesjährige

ordentliche Hauptversammlung

ein auf Freitag, den 24. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum
Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, 50933 Köln.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:


'Der im festgestellten Jahresabschluss der GAG EUR 17.082.561,38
Immobilien AG zum 31. Dezember 2012
ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von

wird wie folgt verwandt:

Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 0,00

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR EUR 16.701.019
1,00 auf 16.701.019 dividendenberechtigte
Aktien, insgesamt

Gewinnvortrag EUR 381.542,38'

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die
28.756 von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltenen eigenen Aktien (Stand: 31. Januar 2013), die gemäß
§§ 71b, 71d AktG nicht dividendenberechtigt sind.


Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren
Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien verringern oder erhöhen. In
diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von
EUR 1,00 je dividendenberechtigter Aktie der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden. Die Höhe des Gewinnvortrages ändert sich
in diesem Fall entsprechend.


3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:


'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.'



4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:


'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.'



5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:


'Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in
Köln wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2013 bestellt.'



Der Aufsichtsrat folgt mit seinem Beschlussvorschlag der
Empfehlung des Prüfungsausschusses.


Teilnahme an der Hauptversammlung

Unterlagen

Der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung zum Tagesordnungspunkt
1, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung und die in Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind
ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter
http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/
zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auf Verlangen jedem
Aktionär unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift überlassen und
werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Grundkapital, Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 16.729.775,00 und ist
eingeteilt in 16.729.775 Stückaktien und zwar in 7.369.775 Stückaktien
Buchstabe A (Vorzugsaktien) und 9.360.000 Stückaktien Buchstabe B
(Stammaktien). Die Gesamtzahl der Stimmrechte aus allen Aktien beträgt
16.729.775 wovon insgesamt 330.472 Stimmrechte gemäß §§ 71b, 71d Abs.
1 AktG ruhen. Die Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe A
(Vorzugsaktien) verbundenen Stimmrechte beträgt 7.369.775, hiervon
ruhen gemäß §§ 71b, 71d Abs. 1 AktG 330.472 Stimmrechte. Die
Gesamtzahl der mit den Stückaktien Buchstabe B (Stammaktien)
verbundenen Stimmrechte beträgt 9.360.000. Diese Angaben beziehen sich
auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im
Bundesanzeiger.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts

Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach §§ 121 ff., 67 Abs. 2
AktG und §§ 15 und 16a der Satzung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Satzung
am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag
der Hauptversammlung, d.h. vom 18. Mai 2013, 0.00 Uhr bis
einschließlich 24. Mai 2013, Löschungen und Eintragungen im
Aktienregister nicht erfolgen.

Die Anmeldung muss bei der nachfolgend bekannt gemachten Adresse
mindestens in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Anmeldung kann auch
per Telefax oder E-Mail übermittelt werden und muss bei der
nachfolgend genannten Adresse spätestens am 17. Mai 2013, 24.00 Uhr
(sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet werden)
eingehen. Die Anmeldung ist zu richten an:

GAG Immobilien AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nr. 089 - 210 27 288
E-Mail anmeldung@haubrok-ce.de


Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit den
Mitteilungen gemäß § 125 AktG sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular
übersandt.

Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. den von ihnen
Bevollmächtigten werden Eintrittskarten zugesandt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre rechtzeitig
anmelden. Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des §
135 AktG, also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer
Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8
AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG,
gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die
Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des §
135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in
Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.

Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt
werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per Post oder Telefax an
die vorstehend unter Punkt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannte Anschrift
oder Telefax-Nr. sowie per E-Mail an die E-Mail-Adresse:
vollmacht@haubrok-ce.de übermittelt werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.

Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den
Aktionären ein Formular zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht
übersandt. Dieses Formular steht auch zum Download unter
http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/
bereit.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution
bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.

Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter

Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung die von
der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den
Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Mitteilung gemäß § 125
Abs. 2 AktG zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären
auch unter der Internetadresse
http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/
weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur
Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.

Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Rechte der Aktionäre

Tagesordnungsergänzungsverlangen

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung
nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten und
müssen der Gesellschaft bis zum 23. April 2013, 24.00 Uhr zugehen.
Richten Sie entsprechende Verlangen ausschließlich an den Vorstand
unter:

GAG Immobilien AG
c/o Herrn Markus Thiele
Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit
Josef-Lammerting-Allee 20-22
50933 Köln


Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse
http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu
machende Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

GAG Immobilien AG
Vorstandsbüro/Öffentlichkeitsarbeit
Josef-Lammerting-Allee 20-22
50933 Köln
Telefax-Nr. 0221 - 2011 190
E-Mail: Markus.Thiele@gag-koeln.de


Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 9. Mai 2013, 24.00 Uhr bei
der oben genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung
berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Auskunftsrecht

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen
sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1 und 2 HGB) in der Hauptversammlung,
der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden,
erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Den Aktionären sind die Informationen gemäß § 124a AktG im Internet
unter
http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/
zugänglich. Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127 AktG und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären
ebenfalls unter
http://www.gag-koeln.de/investor-relations/publikationen/hauptversammlung/
zur Verfügung.

Anfragen und Anforderung von Unterlagen

Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen
von Unterlagen ausschließlich zu richten an die:

GAG Immobilien AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax-Nr. 089 - 210 27 288
E-Mail anmeldung@haubrok-ce.de


Köln, im April 2013

GAG Immobilien AG

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GAG Immobilien AG
Josef-Lammerting-Allee 20-22
50933 Köln
Deutschland
E-Mail: Markus.Thiele@gag-koeln.de
Internet: http://www.gag-koeln.de


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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206974 12.04.2013


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