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DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 12-04-2013

DGAP-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

12.04.2013 / 15:12

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Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft

Berlin

Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790
ISIN: DE0005767909


Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, dem 23. Mai 2013, um 10.00 Uhr

im Estrel Convention Center, Sonnenallee 225, 12057 Berlin-Neukölln,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage


des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit
dem Lagebericht, mit den erläuternden Berichten des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. nach § 289 Abs. 5 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats.


Die vorgenannten Unterlagen und der Vorschlag des Vorstands
für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage der
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und sind
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der
Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Die Unterlagen liegen auch
während der Hauptversammlung aus.


2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 3.335.000,00 EUR zur Zahlung
einer Dividende von 1,45 EUR je nennwertloser Stückaktie auf
das in 2.300.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital zu
verwenden.


3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.


5. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung


Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung soll dem Unternehmen
die Flexibilität eröffnet werden, in für einen Wärmeversorger
wirtschaftlich attraktive Zusatzmärkte einzusteigen, wie z. B.
aktuell die wirtschaftlich sinnvolle und attraktive Teilnahme
an dem sich zunehmend herausbildenden Regelenergiemarkt für
die im Rahmen der Wärmeproduktion (Kraft-Wärme-Kopplung)
bereitstellbare und vermarktbare elektrische Regelenergie. Die
damit anstehende Satzungsänderung soll auch dazu genutzt
werden, ausdrücklich klarzustellen, dass die Wärmeversorgung
auch unter Einsatz fremdbezogener Wärme erfolgen sowie der bei
der Wärmeproduktion durch Blockheizkraftwerke anfallende Strom
vermarktet werden kann. Die früher erwähnte Dampflieferung ist
eingestellt und wird voraussichtlich nicht wieder aufgenommen.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:


§ 2 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neugefasst:


(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Betätigung
auf Gebieten der Energieversorgung, insbesondere in den
Bereichen:


a) Erzeugung, Beschaffung und Vertrieb von
verschiedenen Energien, insbesondere elektrischer Energie,
Wärme und Kälte, insbesondere Errichtung und Betrieb von
entsprechenden Erzeugungsanlagen;


b) Errichtung und Betrieb von Leitungen und
Einrichtungen zum Transport und zur Verteilung von Wärme
und Kälte;


c) Erbringung von energienahen Dienstleistungen.




6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.


II. Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter Wahrung der Textform (§
126b BGB) anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Die Anmeldung
und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also bis zum Ablauf des 16. Mai 2013 (hier und bei nachfolgenden
Angaben zu Fristen und Terminen ist immer die Ortszeit am Sitz der
Gesellschaft maßgeblich) unter folgender Adresse zugehen:

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
c/o BHF-BANK Aktiengesellschaft
vertreten durch
Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHV
Landsberger Straße 187
80687 München

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch einen in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu
erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages
('Record Date') vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 02.
Mai 2013, zu beziehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen
Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige
Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur
Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen Aktionärs.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse
Sorge zu tragen.

III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch
in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den
Aktionär. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, müssen in
Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten
oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten;
die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Vollmachtsformular, das bei der Stimmabgabe durch Vertreter
verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der
Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf
Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt. Dieses Formular ist
außerdem im Internet unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor
Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar.

Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft
und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die
Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen
Bevollmächtigung, stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten,
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: 030 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein von der Gesellschaft
benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär
zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; auch
bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft
benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt
enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung kann das Formular verwendet werden,
das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.
Dieses kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail), indem z. B.
das zugesandte Eintritts- und Vollmachts-/Weisungsformular als
eingescannte Datei, beispielsweise im PDF-Format, per E-Mail an die
nachstehend genannte Adresse übersendet wird. Vollmacht und Weisungen
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf des 21. Mai 2013
bei den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bei der folgenden
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehen:

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: 030 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de

Eine Übergabe der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter ist auch noch
während der Hauptversammlung möglich.

IV. Rechte der Aktionäre

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG; weitergehende
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den genannten
aktienrechtlichen Regelungen sind im Internet unter
www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations unter der
Rubrik Hauptversammlung abrufbar.


Erweiterung der Tagesordnung, Gegenanträge

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss
eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist
gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis
spätestens

22. April 2013, 24.00 Uhr,

unter folgender Adresse zugehen:

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind
und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen
halten.

Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge zu einem
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden.
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge
brauchen nicht begründet zu werden. Solche Anträge sind unter Angabe
des Namens des Aktionärs an folgende Adresse zu richten:

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
- Vorstandsbüro -
Weigandufer 49
12059 Berlin
Fax: 030 / 687 80 43
E-Mail: hauptversammlungen@fhw-neukoelln.de

Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs
ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), also bis
spätestens

08. Mai 2013, 24.00 Uhr,

unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge, Wahlvorschläge und
eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung werden den Aktionären im
Internet unter www.fhw-neukoelln.de im Bereich Investor Relations
unter der Rubrik Hauptversammlung nach den gesetzlichen Regelungen
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG).

Auskunftsrecht

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs.
1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen; auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen.

V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 5.980.000,00 EUR und ist eingeteilt in
2.300.000 Inhaber-Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 2.300.000 Stimmrechte.

VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß §
124a AktG

Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.fhw-neukoelln.de zugänglich:

1. Der Inhalt dieser Einberufung


2. Eine Erläuterung, falls zu einem Gegenstand der
Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll


3. Die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen


4. Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung


5. Rechteerläuterung für die Aktionäre


Ein nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
eingehendes Verlangen von Aktionären im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG
wird unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft in gleicher
Weise ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.fhw-neukoelln.de zugänglich gemacht.

Berlin, im April 2013

Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Weigandufer 49
12059 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 6889040
Fax: +49 30 6878043
E-Mail: simsch.katrin@fhw-neukoelln.de
Internet: http://www.fhw-neukoelln.de
ISIN: DE0005767909
WKN: 576790


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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206978 12.04.2013


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