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DGAP-HV: itelligence AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 12-04-2013

DGAP-HV: itelligence AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
itelligence AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.05.2013 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG

12.04.2013 / 15:10

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itelligence AG

Bielefeld

Wertpapierkennnummer 730040
ISIN DE 0007300402


Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 10:00 Uhr (Einlass
ab 9:00 Uhr), in die Räumlichkeiten der Gesellschaft, Königsbreede
1/3, 33605 Bielefeld ein.

Tagesordnung

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012 und des Lageberichts der itelligence AG
sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012
und des Konzernlageberichts, der in den Lageberichten
enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289
Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2012


Die vorstehend genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in
den Geschäftsräumen der itelligence AG, Königsbreede 1, 33605
Bielefeld, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird zudem
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch von der Einberufung an
im Internet unter www.itelligence.de/hauptversammlung.php zur Einsicht
und zum kostenlosen Download bereitgestellt. Ferner werden die
Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert
werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine
Beschlussfassung vorgesehen.

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der im Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr
2012 in Höhe von EUR 9.944.997,04 wird wie folgt verwendet:

- Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06
je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 1.800.890,28


- und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR
8.144.106,76


Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag
in vorstehendem Beschlussvorschlag basieren auf dem am Tag der
Feststellung des Jahresabschlusses (am 14. März 2013)
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 30.014.838,00,
eingeteilt in 30.014.838 Stückaktien. Sofern die itelligence AG im
Zeitpunkt der Beschlussfassung eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird
ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 24. Mai 2013.

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer der
itelligence AG und des itelligence-Konzerns für das Geschäftsjahr 2013
zu wählen.

TOP 6 Aufsichtsratswahlen


Der Aufsichtsrat der itelligence AG besteht nach § 95 AktG in
Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs
Mitgliedern. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 des Gesetzes über die
Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
(Drittelbeteiligungsgesetz) aus vier von der Hauptversammlung und aus
zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Anteilseignervertreter, Herr Dr. Lutz Mellinger, Herr Friedrich
Fleischmann, Herr Kazuhiro Nishihata und Herr Akiyoshi Nishijima, sind
mit Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 16. Oktober 2012 gemäß §
104 AktG erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt worden.
Nachdem Herr Dr. Lutz Mellinger am 26. Oktober 2012 sein Amt mit
Wirkung zum 31. Dezember 2012 niedergelegt hatte, wurde Herr Prof.
Heiner Schumacher mit Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 17.
Dezember 2012 gemäß § 104 AktG als sein Nachfolger zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Gemäß den Bestellungsbeschlüssen des
Amtsgerichts Bielefeld endet die Mitgliedschaft der vorgenannten
Personen mit Ablauf dieser Hauptversammlung, spätestens aber am 30.
Juni 2013. Die vorgenannten Personen sollen daher nunmehr von der
Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu
wählen:

* Friedrich Fleischmann, Grünwald, Senior Managing
Director Central Europe, Adobe Systems GmbH im Ruhestand


* Kazuhiro Nishihata, Tokio, Japan, Executive Vice
President, Managing Director Global Business, NTT DATA
Corporation, Tokio, Japan


* Akiyoshi Nishijima, Kanagawa, Japan, Deputy Head of
Fourth Enterprise Sector, Head of Global Business Integration
Division Enterprise IT Services Company, NTT DATA Corporation,
Tokio, Japan


* Prof. Heiner Schumacher, Solingen, selbständiger
Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater, Experte der
Unternehmensberatung KAP1 Consulting, Düsseldorf,
Honorarprofessor an der Universität Bielefeld im Fachbereich
Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Externes
Rechnungswesen


Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt mit Wirkung ab Beendigung
dieser Hauptversammlung und gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der
Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt demnach bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018.

Kein zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagener Kandidat ist
Mitglied in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Mit
Ausnahme von Herrn Prof. Heiner Schumacher ist kein zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagener Kandidat Mitglied in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Herr
Prof. Heiner Schumacher ist Mitglied im Gesellschafterbeirat der SOS
Kinderdörfer Global Partner GmbH.

Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex legt der
Aufsichtsrat offen, dass Herr Kazuhiro Nishihata und Herr Akiyoshi
Nishijima in Führungspositionen für die NTT DATA Corporation, als
wesentlich an der itelligence AG beteiligter Aktionärin im Sinne von
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex, tätig sind. Die
NTT DATA Corporation ist alleinige Kommanditistin der NTT DATA EUROPE
GmbH & Co. KG und einzige Gesellschafterin der NTT DATA
Verwaltungs-GmbH, der Komplementärin der NTT DATA EUROPE GmbH & Co.
KG. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hält rund 98,43% der Stimmrechte
an der itelligence AG. Herr Kazuhiro Nishihata ist zudem
Geschäftsführer der NTT DATA EUROPE Verwaltungs-GmbH. Darüber hinaus
unterhalten die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung
des Aufsichtsrats keine nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offen zu legenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der itelligence AG oder einem
wesentlich an der itelligence AG beteiligten Aktionär.

Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird
mitgeteilt: Es ist beabsichtigt, dass Herr Friedrich Fleischmann für
den Fall seiner Wahl weiterhin das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden
ausübt.

Es ist weiterhin beabsichtigt, dass Herr Prof. Heiner Schumacher und
Herr Friedrich Fleischmann das Amt des unabhängigen
Aufsichtsratsmitglieds mit Sachverstand auf den Gebieten
Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG
ausüben.

TOP 7 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der itelligence AG nach §§ 327a ff.
AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die
NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG


Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20285, hält
derzeit direkt 29.544.428 Stückaktien an der itelligence AG; dies
entspricht einem Anteil von rund 98,43% des Grundkapitals der
itelligence AG. Der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG gehören folglich
Aktien an der itelligence AG in Höhe von mehr als 95% des
Grundkapitals. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG ist damit
Hauptaktionärin der itelligence AG im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG und
berechtigt zu verlangen, dass die Hauptversammlung über die
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre)
auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt (Ausschluss von
Minderheitsaktionären). Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre
erfolgt aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung und wird mit
Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der itelligence
AG wirksam. Ein entsprechendes Verlangen hat die NTT DATA EUROPE GmbH
& Co. KG gemäß § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der itelligence AG
mit Schreiben vom 28. Dezember 2012 gerichtet und mit Schreiben vom
05. April 2013 ergänzt. Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hat die Höhe
der angemessenen Barabfindung unter Berücksichtigung einer von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführten Unternehmensbewertung
auf EUR 10,80 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt.

Die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG hat dem Vorstand der itelligence AG
eine Gewährleistungserklärung des Kreditinstituts Bankhaus Neelmeyer
AG, Bremen, übermittelt, mit der die Bankhaus Neelmeyer AG die
Gewährleistung in Form einer Bankgarantie für die Erfüllung der
Verpflichtung der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG übernimmt, den
Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in
das Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung in Höhe
von EUR 10,80 je übergegangener Aktie zu zahlen.

In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung hat die NTT
DATA EUROPE GmbH & Co. KG die Voraussetzungen für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der
von ihr festgesetzten Barabfindung erläutert und begründet.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die IVC Independent
Valuation & Consulting Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, als dem vom Landgericht
Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft
und bestätigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der NTT DATA
EUROPE GmbH & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen:

'Die auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen
Aktionäre der itelligence AG mit Sitz in Bielefeld
(Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung
einer von der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf
(Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 10,80 je
auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktie auf die
Hauptaktionärin übertragen.'

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen
in den Geschäftsräumen der itelligence AG, Königsbreede 1, 33605
Bielefeld, zur Einsicht der Aktionäre aus:

- Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;


- die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der
itelligence AG sowie die Konzernabschlüsse und die
Konzernlageberichte der itelligence AG jeweils für die
Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012;


- der von der Hauptaktionärin NTT DATA EUROPE GmbH &
Co. KG erstattete schriftliche Übertragungsbericht vom 05.
April 2013 an die Hauptversammlung der itelligence AG über die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der itelligence AG auf die NTT DATA
EUROPE GmbH & Co. KG sowie die Angemessenheit der festgelegten
Barabfindung gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG;


- der gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG
erstattete Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten
sachverständigen Prüfers IVC Independent Valuation &
Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen, vom 11. April 2013 über die Angemessenheit der
Barabfindung;


- das Schreiben der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG an
den Vorstand der itelligence AG vom 28. Dezember 2012
(Übertragungsverlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG) mit
Bescheinigungen über den Depotbestand in Aktien der
itelligence AG;


- das Schreiben der NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG an
den Vorstand der itelligence AG vom 05. April 2013, (ergänztes
Übertragungsverlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG) mit
Bescheinigungen über den Depotbestand in Aktien der
itelligence AG;


- die Gewährleistungserklärung des Kreditinstituts
Bankhaus Neelmeyer AG gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 05. April
2013.


Auf Wunsch wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen erteilt. Bestellungen bitten wir an folgende Adresse,
Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten:

itelligence AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 / 889 69 06 44
E-Mail: itelligence@better-orange.de


Die Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung der itelligence AG
am 23. Mai 2013 zugänglich gemacht.

Darüber hinaus werden die Unterlagen von der Einberufung an auf der
Internetseite der itelligence AG
(www.itelligence.de/hauptversammlung.php) zur Einsicht und zum
kostenlosen Download bereitgestellt werden (§ 327c Abs. 5 AktG).

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 Abs. 1 und 2 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste
Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, das ist der 02. Mai 2013, 0:00 Uhr,
(Nachweisstichtag) zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
itelligence AG mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also
spätestens am 16. Mai 2013, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse,
Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zugegangen sein:

itelligence AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40 GM
80311 München
Fax: +49 (0) 89 / 5400 2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de


Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
unter der vorstehend genannten Adresse werden den Aktionären
Eintrittskarten sowie ein Vollmachts- und Weisungsformular für die
Hauptversammlung nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen
übersandt. Die Vollmachts- und Weisungsformulare nebst weiteren
Erläuterungen dazu sind auch über die Internetseite
www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu
tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen
Abwicklung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Veräußerung der Aktien wird durch
eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei
verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den
Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Als Service bietet die itelligence AG ihren Aktionären ferner an, dass
sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung
vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die
Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
ausüben. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt; zu Anträgen, zu denen es
keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen. Zur
Ausübung der Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen oder
Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die
Stimmrechtsvertreter nicht zur Verfügung.

Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der
ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Anmeldung durch den Aktionär oder
den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis
des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte
Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die
entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen;
hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere
Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.

Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen
bedürfen der Textform.

Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten sowie für
die Übersendung der Weisung gegenüber den Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft, deren Widerruf und Änderung stehen folgende Adresse,
Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:

itelligence AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 / 889 69 06 55
E-Mail: itelligence@better-orange.de


Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr auch die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der
Gesellschaft, Königsbreede 1/3, 33605 Bielefeld, zur Verfügung.

Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber
den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind unter der vorgenannten
Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 22. Mai 2013,
24:00 Uhr, möglich; am Tag der Hauptversammlung selbst steht dafür ab
9:00 Uhr bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in den Räumlichkeiten der
Gesellschaft, Königsbreede 1/3, 33605 Bielefeld, zur Verfügung.

Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre montags bis freitags
(ausgenommen gesetzliche Feiertage) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr
unter der Telefon-Nummer +49 (0) 89 / 889 690 620.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR
500.000 des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der itelligence AG zu richten. Es muss der itelligence AG
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 22.
April 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben
zusätzlich gemäß § 122 Abs. 2, 1 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2
AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 23. Februar 2013, 0:00
Uhr, Inhaber der erforderlichen Anzahl von Aktien sind. Für den
Nachweis reicht eine Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

itelligence AG
Der Vorstand
Königsbreede 1
33605 Bielefeld


Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich
gemacht und gemäß § 125 AktG mitgeteilt.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge/Wahlvorschläge von Aktionären

Aktionäre der itelligence AG können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs.
1 AktG Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der
Tagesordnung übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens
des Aktionärs und einer Begründung ausschließlich an folgende Adresse,
Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten:

itelligence AG
Investor Relations
Königsbreede 1
33605 Bielefeld
Telefax: +49 (0) 521 / 9 14 45 200
E-Mail: katrin.schlegel@itelligence.de


Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 08.
Mai 2013 bis 24:00 Uhr unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw.
E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich gemacht.
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht.

Die itelligence AG ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht
verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu
machen. Dies ist namentlich der Fall,

* soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen
strafbar machen würde,


* wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder
satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,


* wenn die Begründung in wesentlichen Punkten
offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie
Beleidigungen enthält,


* wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter
Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung
der itelligence AG nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden
ist,


* wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit
wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren
bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft
nach § 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der
Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des
vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat,


* wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten
lassen wird, oder


* wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in
zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag
nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.


Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Der Vorstand der itelligence AG behält sich vor, Gegenanträge und ihre
Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben
Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.

Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder
von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen
sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet
werden muss (§ 127 AktG).

Die itelligence AG ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen
aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge
zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen der vorgeschlagenen
Person, den ausgeübten Beruf und den Wohnort enthalten. Vorschläge zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich
gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
beigefügt sind.

Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs

Jedem Aktionär der itelligence AG ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf
Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der itelligence AG zu verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des itelligence-Konzerns und der in den
itelligence-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.itelligence.de/hauptversammlung.php.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 30.014.838,00 und ist in 30.014.838 Stückaktien mit
ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.itelligence.de/hauptversammlung.php zugänglich. Dort werden nach
Abschluss der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.

Bielefeld, im April 2013

itelligence AG

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: itelligence AG
Königsbreede 1
33605 Bielefeld
Deutschland
Telefon: +49 521 91448-106
E-Mail: info@itelligence.de
Internet: http://www.itelligence.de
ISIN: DE0007300402
WKN: 730040
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, München, Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
206982 12.04.2013


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  • Ukraine bekommt niedrigere Zinsen bei der Platzierung neuer Eurobonds Kiew, Ukraine (ots/PRNewswire) - Niedrigere Zinsen für ukrainische Eurobonds deuten darauf hin, dass die Ukraine unter internationalen Anlegern als verlässlicher Kreditnehmer gilt. Diese Meinung äusserten im Land ansässige Experten in Bezug auf den Zinssatz von 7,5 Prozent für die kürzlich platzierten Eurobonds im Wert von 1,25 Milliarden US-Dollar im Vergleich zu den 7,8 Prozent bei der Platzierung von Eurobonds im November 2012, meldet die Nachrichtenagentur UNIAN auf unian.net. Die ausreichenden Geldmittel, die die Ukraine mehr...

  • DGAP-PVR: Daimler AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Daimler AG 12.04.2013 17:48 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG Wir haben am 11. April 2013 die folgenden Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG erhalten: 1.) Stimmrechtsmitteilung der Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz mehr...

  • DGAP-PVR: Daimler AG: Release according to Article 26, Section 1 of the WpHG [the German Securities Trading Act] with the objective of Europe-wide distribution Daimler AG 12.04.2013 17:48 Dissemination of a Voting Rights Announcement, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. --------------------------------------------------------------------------- Publication pursuant to section 26 (1) WpHG Notifications of voting rights pursuant to section 21 (1) WpHG We have received the following notifications of voting rights pursuant to section 21 (1) WpHG on April 11, 2013: 1.) Notification of Credit Suisse mehr...

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