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Zum 1. April 2013 - Menschenrechtsinstitut: Europaratskonvention gegen Menschenhandel erfordert Anpassungen der Rechtslage und Praxis in Deutschland

Geschrieben am 28-03-2013

Berlin (ots) - Am 1. April 2013 tritt die Europaratskonvention
gegen Menschenhandel für Deutschland in Kraft. Damit werden die
menschenrechtlichen Normen der Konvention Teil des deutschen Rechtes.
"Die Konvention setzt neue Maßstäbe für die Bekämpfung des
Menschenhandels und für den Umgang mit den Betroffenen", erklärte
Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik
Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifikation verpflichtet,
Bundes- und Landesrecht in Einklang mit den Vorgaben der Konvention
zu bringen. Alle Behörden und Gerichte müssen sie bei ihren
Entscheidungen zukünftig berücksichtigen.

"Die Konvention ist der erste rechtsverbindliche Vertrag auf
europäischer Ebene, der den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung
und zur Arbeitsausbeutung ausdrücklich in einen menschenrechtlichen
Kontext stellt. Damit sind die Mitgliedstaaten zu umfassenden
Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, Strafverfolgung der
Täter und dem Schutz der Opfer verpflichtet", so Heike Rabe, Leiterin
des Projekts "Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel
stärken" des Instituts.

So verpflichtet die Konvention die Bundesregierung, Betroffenen
von Menschenhandel staatliche Entschädigung zu gewährleisten. Dabei
gibt sie nicht vor, wie der Staat dies umsetzt, sondern schlägt
Alternativen vor wie die Errichtung eines Fonds oder die Einrichtung
von Programmen zur sozialen Unterstützung und Integration. In
Deutschland ist die staatliche Entschädigung derzeit durch das
Opferentschädigungsgesetz geregelt. Das Gesetz ist aber nur anwendbar
für Opfer körperlicher Gewalt. Psychische Gewalt ist nicht
entschädigungsfähig. Werden Betroffene von Menschenhandel
beispielsweise durch Androhung von Gewalt gegenüber Angehörigen in
die Prostitution gezwungen, greift das Opferentschädigungsgesetz
nicht.

Die Konvention sieht ein Monitoring vor: Ein 15-köpfiger
international besetzter Expertenausschuss (GRETA) prüft, inwieweit
die Konvention in den Vertragsstaaten umgesetzt ist. Dazu wird der
Ausschuss die Bundesregierung innerhalb der nächsten zwei Jahre
schriftlich befragen und im Anschluss daran Deutschland besuchen, um
im Gespräch mit Vertretern von Staat und Zivilgesellschaft den
Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Vorgaben zu untersuchen.

Heike Rabe: Die Ratifikation der Europaratskonvention gegen
Menschenhandel. "aktuell" 03/2011, Deutsches Institut für
Menschenrechte, Berlin http://ots.de/RqveY

Das Projekt"Zwangsarbeit heute": Das Projekt "Zwangsarbeit heute -
Betroffene von Menschenhandel stärken" wird aus Mitteln der Stiftung
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" finanziert.
http://ots.de/Projekt



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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