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BPI: Nach Akteneinsicht: BPI widerspricht Bewertung des BMG zur Fortsetzung des Preismoratoriums

Geschrieben am 21-03-2013

Berlin (ots) - Die Aufrechterhaltung der Zwangsmaßnahmen zulasten
der pharmazeutischen Industrie ist ungerechtfertigt und ihre
Begründung nicht tragfähig. Das bekräftigt der Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie (BPI), nachdem er Auskunftsanspruch nach
dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) geltend gemacht und die für die
Entscheidung maßgeblichen Akten im Bundesgesundheitsministerium (BMG)
gesichtet hat. Besonders fragwürdig erscheint aus Verbandssicht die
Begründung, die Belastungen der Hersteller seien für diese
verhältnismäßig gering, da sie ihre Umsätze vor allem im Ausland
erzielten. "Diese Bewertung verkennt die Struktur der
pharmazeutischen Industrie in Deutschland", sagt
BPI-Vorstandsvorsitzender Dr. Bernd Wegener. "Die Branche besteht
weit überwiegend aus standortgebundenen, mittelständischen
Unternehmen, die ihre Umsätze primär in Deutschland erzielen und
erheblich von den Zwangsmaßnahmen betroffen sind. Dass das BMG das
anders sieht, wundert nicht, denn es bezieht sich in diesem Teil
seiner Analyse nur auf die 14 umsatzstärksten, global tätigen
Unternehmen, die ihr Hauptgeschäft in der Tat häufig nicht in
Deutschland betreiben. Zynisch ist der Hinweis, es habe bisher kaum
Anträge auf Befreiung vom Zwangsrabatt wegen schwieriger
wirtschaftlicher Lage gegeben. Müssen mittelständische Hersteller
etwa erst in die Insolvenz schlittern, bevor das BMG in den
Zwangsmaßnahmen eine unzumutbare Belastung sieht?", so Wegener.

Das Bundesgesundheitsministerium stützt sich in seiner Begründung
zur Aufrechterhaltung der Zwangsmaßnahmen offenbar ausschließlich auf
interne Vermerke, externe Gutachten wurden dem BPI nicht vorgelegt.
Eine aktuelle Analyse von IMS Health zu den Belastungen der
Pharmaindustrie durch die Zwangsabschläge kommt zu einem
differenzierteren Bild als das Ministerium. Rund 60 Prozent des
Zwangsabschlagsvolumens werden von den Herstellern jenseits der "TOP
10" getragen. Ein Blick auf die BPI-Mitglieder, die einen guten
Querschnitt der stark mittelständisch geprägten Struktur der
pharmazeutischen Industrie in Deutschland abbilden, zeigt, dass diese
Gruppe unter Berücksichtigung des GKV-Umsatzanteils einen leicht
überproportionalen Anteil an den Zwangsabschlägen aufweist. Für den
BPI-Vorstandsvorsitzenden ist das letzte Wort in Sachen
Zwangsmaßnahmen auf jeden Fall noch lange nicht gesprochen: "Auch
unabhängig von möglichen wirtschaftlichen Folgen ist die
Aufrechterhaltung der Zwangsmaßnahmen durch das BMG rechtswidrig.
Immerhin waren die Zwangsmaßnahmen krisenbedingt eingeführt worden,
um den Gesundheitsfonds zu entlasten. Heute ist die Krise in
Deutschland längst überstanden und die Gesetzliche
Krankenversicherung häuft Milliardenüberschüsse an, während wir
unverändert zur Kasse gebeten werden", so Wegener. "Wir werden
gegenüber dem BMG weiter den Finger auf die Wunde legen und uns nicht
mit holzschnittartigen Analysen und internen Einschätzungen zufrieden
geben. Die Zwangsmaßnahmen gehören endlich abgeschafft, denn mit den
Kassendefiziten ist ihre Voraussetzung entfallen!"



Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de


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