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Neues Notdienstgesetz stärkt Landapotheken

Geschrieben am 20-03-2013

Berlin (ots) - Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur
Förderung der Sicherstellung des Apothekennotdienstes
(Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz - ANSG) beschlossen. "Wir
begrüßen diesen Kabinettsbeschluss", sagt Friedemann Schmidt,
Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
"Das neue Gesetz ist besonders für die Apotheken auf dem Land mit
vielen Nacht- und Notdiensten eine gute Nachricht." Die ABDA
appelliert an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zügig umzusetzen.

In dünn besiedelten Regionen wird der Notdienst von weniger
Patienten in Anspruch genommen als in der Stadt. Wegen der geringeren
Apothekendichte müssen Apotheken auf dem Land gleichzeitig häufiger
Nacht- und Notdienste leisten. Die Sicherstellung des Notdiensts ist
damit für Apotheken in bevölkerungsarmen Regionen besonders
belastend. Um dies auszugleichen, sollen nach dem ANSG Apotheken für
jeden Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten.

Finanziert werden soll der Zuschuss über eine Erhöhung des
Festzuschlags für rezeptpflichtige Medikamente um 16 Cent pro
Packung. Dieser Erhöhungsbeitrag ist ausdrücklich für die Förderung
des Notdiensts vorgesehen und wird vollständig an einen Fond
abgeführt, der für die Verteilung unter allen deutschen Apotheken
zuständig ist. Schmidt: "Die Vorbereitungen für den Fond sind bereits
in vollem Gange. Wir werden das ANSG zügig, transparent und so
unbürokratisch wie möglich umsetzen."

Die Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro bleibt auch beim ANSG
erhalten. Diese wird vom Patienten bezahlt, wenn er einen Nacht- und
Notdienst in Anspruch nimmt. Der Arzt kann Patienten in dringenden
Fällen von dieser Notdienstgebühr entbinden, indem er auf dem
Rezeptformular das sog. noctu-Feld ankreuzt.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de


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