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Richtigstellung: EU-Kommission plant kein Fahrverbot für alte Autos / Statement von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik

Geschrieben am 14-03-2013

Berlin/Brüssel (ots) - Die Europäische Kommission weist
Medienberichte zurück, nach denen sie ein Fahrverbot für Autos, die
älter als zehn Jahre sind, in Innenstädten plane. Dazu erklärte
EU-Umweltkommissar Janez Potocnik heute (Donnerstag) in Brüssel:

"Um es deutlich zu sagen: Gerüchte in der deutschen Presse, dass
ich oder die Europäische Kommission Autos, die älter als zehn Jahre
sind, in Innenstädten verbieten wollen, sind kompletter Unsinn. Es
liegt allein in der Hand der EU-Mitgliedstaaten, welche Maßnahmen sie
ergreifen, um das Problem der Stickstoffdioxid-Emissionen in ihren
Städten und Gemeinden anzugehen."

HINTERGRUND

Auf europäischer Ebene wurden zur Verbesserung der Luftqualität
bereits 1999 Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft vereinbart. Sie
sind seit dem 1. Januar 2010 rechtsverbindlich. Es ist nach
europäischem Recht die Aufgabe der EU-Staaten, diese umzusetzen und
den lokalen Gegebenheiten angepasste, geeignete Maßnahmen zu wählen,
um die Luftqualitäts-Grenzwerte zu erreichen.

Konkret legen die vom Europäischem Parlament und den EU-Staaten
verabschiedeten EU-Regeln Höchstwerte für Schwefeldioxid,
Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei fest. Gemäß
der Luftqualitäts-Richtlinie von 2008 kann ein EU-Staat die Frist für
die Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte bis spätestens
2015 verlängern. Dazu müssen die staatlichen Behörden unter anderem
belegen, warum der Grenzwert bis 2010 nicht erreicht werden konnte
und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Grenzwerte vor Ablauf
der neuen Frist erreicht werden soll.

Im Februar hatte die Europäische Kommission eine Fristverlängerung
für die Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in 33 von 57
Gebieten in Deutschland nicht gewährt. Diese Entscheidung können Sie
hier nachlesen: http://ots.de/AqSqQ . Für diese Gebiete können die
Pläne zur Verbesserung der Luftqualität nun überarbeitet werden.
Welche Maßnahmen in den betroffenen Städten und Gemeinden ergriffen
werden, ist jedoch nicht die Entscheidung der Europäischen
Kommission.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle

Kontakt:
Claudia Guske, Tel. 030 2280 2250


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