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Biogasrat: "Schlausprech ersetzt nicht die Grundrechenarten" / Heftige Kritik an Röslers und Altmaiers Ausstieg aus der Energiewende

Geschrieben am 15-02-2013

Berlin (ots) - Der Biogasrat+ e.V. - dezentrale Energien - sieht
in dem gemeinsamen Papier der Bundesminister Rösler und Altmaier eine
klare Absage an den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und ein
Herausschleichen aus der Energiewende. "Die Bundesregierung hat
energiepolitisch nichts zustande bekommen außer den Wiedereinstieg in
den Ausstieg aus der Kernenergie", erklärt der Geschäftsführer des
Verbandes Reinhard Schultz. "Zuverlässige Rahmenbedingungen für einen
planvollen Aufbau einer neuen Energieversorgung mit erneuerbaren
Energien gibt es nicht Jetzt soll der endgültige Kahlschlag
erfolgen."

Schultz stellt klar, dass Neuanlagen, die fünf Monate nach
Inbetriebnahme die Mehrkosten nicht erstattet bekommen und ab dem
sechsten Monat neben der bereits bestehenden Degression von 2 Prozent
eine weitere Absenkung des Vergütungsniveaus von vier Prozent
hinnehmen sollen, nicht finanzierbar sind.

"Diese zusätzliche Absenkung der Vergütung ist nicht zu
verkraften", erklärt Schultz, "schon gar nicht für Biogas- und
Biomethananlagen, die ihre Einsatzstoffe auf schwierigen Märkten
einkaufen müssen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wären der Tod großer
Teile der überwiegend mittelständisch aufgestellten Biogas- und
Biomethanbranche."

Die geplanten Eingriffe in gesetzlich verankerte
Vergütungselemente für bereits bestehende Anlagen zeigt aus Sicht von
Schultz ein gestörtes Verhältnis von Altmaier und Rösler zur
Verfassung. "Das Grundgesetz garantiert Vertrauensschutz für
Investitionen, die wegen der gesetzlichen Förderung getätigt wurden.
Wer mit diesem Vertrauensschutz bricht, wird vor dem
Bundesverfassungsgericht scheitern. In der Zwischenzeit erzeugt er
jedoch ein Investitionsklima wie in einer Bananenrepublik." Dabei
bezieht sich der Biogasrat+ auf die Entschädigung für das
Einspeisemanagement für Bestandsanlagen, die nicht direkt vermarkten
und die pauschale Absenkung der Vergütung von Bestandsanlagen für ein
Jahr.

Die Abschaffung des Güllebonus für Biogasanlagen, die zwischen
2004 und 2008 in Betrieb gegangen sind, ist aus Sicht des Biogasrat+
allerdings kein verfassungsrechtliches Problem, sondern ein Problem
des politischen Vertrauensschutzes. "Der Gesetzgeber hat im Jahr 2008
bewusst diese Anlagen rückwirkend mit dem Güllebonus ausgestattet,
mit dem die Betreiber natürlich nun rechnen", erklärt Schultz.

Als grundsätzlich richtig unterstützt der Biogasrat die
vorgeschlagene Regelung, dass ab August 2013 alle Neuanlagen ihren
Strom direkt vermarkten müssen. "Das war schon unser Vorschlag für
das EEG 2012", unterstreicht Schultz. "Allerdings müssen dann auch
die Rahmenbedingungen stimmen. Zum Beispiel muss sichergestellt sein,
das Biomethan bilanziell so aufgeteilt werden darf, dass neben dem
Strommarkt, auch der Kraftstoff- und der Wärmemarkt bedient werden
können Dadurch würden im Übrigen die EEG-Umlage um mehrstellige
Millionenbeträge gedämpft." Aber auch das Missverhältnis der
Förderung fossiler Kraft-Wärme-Kopplung und der
EEG-Kraftwärmekopplung sollte nach Meinung des Biogasrat + dringend
bereinigt werden. "Wer Markt will, muss auch ein ökonomisches
Interesse der Kraftwerksbetreiber sicherstellen. Hier hat Rösler in
seiner Zuständigkeit die Subventionsschraube zugunsten fossiler
Energieträger überdreht", mahnt der Biogasrat+.

Der Biogasrat+, der sich den Aufbau einer weitgehend verbrauchs-
und lastnahen dezentralen Stromversorgung zum Ziel gesetzt hat,
versteht nicht, warum die Eigenstromerzeugung auf der Abschussliste
der Bundesregierung steht. "Dadurch wird sowohl der Bedarf an
Netzausbau als auch die teure Absicherung der fluktuierenden Energien
durch fossile Kraftwerke deutlich gemindert. Zwei Drittel des Stroms
verbraucht die Industrie. Warum sollte sie ihn nicht auch zu einem
großen Teil selbst erzeugen?", fragt Schultz.

Ausdrücklich begrüßt der Biogasrat+ die Absicht der
Bundesregierung, die Befreiung von der EEG- und der Netzumlage nur
noch für Industrieunternehmen gelten zu lassen, die besonders
energieintensiv sind und im internationalen Wettbewerb stehen.
"Ökonomisch schwachsinnig allerdings ist die Absicht der beiden
Minister, die Höhe der EEG-Umlage für zwei Jahre einzufrieren und
gleichzeitig noch an einen Zuwachs an Erneuerbaren Energien zu
glauben. Der schönste Schlausprech ersetzt nicht die Kenntnis von
wenigsten zwei der vier Grundrechenarten", empört sich Schultz.



Pressekontakt:

Janet Hochi/Nantje Gloy/Marco Neher
Tel.: +49 30 201 431 33
E-Mail: geschaeftsstelle@biogasrat.de


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