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"DER STANDARD"-Kommentar: "Gelebte und geliebte Heimlichkeit" von Anita Zielina

Geschrieben am 07-02-2013

Österreichs Amtsgeheimnis muss einem
Informationsfreiheitsgesetz weichen - Ausgabe vom 8.2.2013

Wien (ots) - Dass die Debatte um Transparenz in der Politik
dringend geführt werden muss, bewies am vergangenen Wochenende
ausgerechnet der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Auf die
Frage der Kleinen Zeitung, ob der Brief, den er mit einer
Abstimmungsempfehlung für die Bundesheer-Volksbefragung an alle
Haushalte im Land verschickt habe, auf Partei- oder Landeskosten
ginge, antwortete Dörfler den fragenden Journalistinnen: "Was
interessiert Sie das? Sind Sie Staatsanwältinnen? Es ist eh vor
Gericht." Nun könnte man das als besondere Unverfrorenheit eines
arroganten Politikers sehen, als einen bedauerlichen Einzelfall - nur
leider hat die Intransparenz des politischen Systems in Österreich
Tradition. Wenn Journalisten unangenehme Fragen stellen, dann
beklagen sich manche Politiker über eine "Hexenjagd"; wenn Bürger
Informationen fordern, berufen sich Behörden auf das Amtsgeheimnis;
Ministerratsbeschlüsse und andere Archive unterliegen 30 Jahre lang
einer Sperrfrist. Wer schon einmal versucht hat, an öffentliche Daten
einer staatlichen Behörde zu kommen, womöglich noch, ohne dabei einen
Presseausweis zu zücken, der weiß um die gelebte und geliebte
Heimlichkeit in Österreichs Amtsstuben. Mit ein Grund für die
Intransparenz: Österreich ist eines der wenigen EU-Länder, die keinen
Freedom of Information Act, also ein umfassendes
Informationsfreiheitsgesetz, haben - dafür steht das Amtsgeheimnis
bei uns seit 1929 in der Verfassung. In Informationsfreiheitsrankings
belegt Österreich dementsprechend immer wieder einen der hinteren
Ränge. Man kann ohne Übertreibung sagen: Die Intransparenz hat
Tradition. Dabei weiß der Staat den Wert von Informationen durchaus
zu würdigen. Die Vorratsdatenspeicherung etwa sorgte ob der Menge der
gesammelten Daten und fragwürdiger Verwertungsrechte für massive
Bürgerproteste. Es entsteht der Eindruck: Während der Staat immer
mehr Daten über seine Bürger sammelt, ist er selbst knausrig mit dem
Bereitstellen von relevanter Information. In skandinavischen Ländern
oder den USA hat die offene Informationspolitik des Staates gegenüber
den Bürgern schon lange System. Und nicht nur das: In Schweden kann
jeder den Steuerbescheid und die Einkommenshöhe seiner Nachbarn
öffentlich einsehen. So weit muss Österreich gar nicht gehen. Es
würde reichen, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das
grundsätzlich sämtliche Staatsdaten als öffentlich deklariert, sofern
nicht berechtigte Geheimhaltungs_interessen wie Persönlichkeits-,
Daten- oder Opferschutz dem entgegenstehen. Die Umkehr des
bestehenden Systems also, bei dem grundsätzlich von einem
Amtsgeheimnis ausgegangen wird, das nur in Einzelfällen aufgehoben
wird. Ein wichtiger Punkt wurde bisher in der Debatte nur am Rande
berührt: Die Behörden, die mit einem erhöhten Aufkommen von Anfragen
rechnen müssen, wenn es ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, müssen
mit angemessenen personellen Ressourcen ausgestattet sein. In den USA
gingen 2011 beispielsweise rund 650.000
Freedom-of-Information-Act-Anfragen ein, eine gewaltige Zahl. Ein
Gesetz ohne entsprechende Ressourcenzuteilung bliebe eine Schimäre -
und würde nur dazu führen, dass Anfragen sich unbeantwortet in
Magistratsabteilungen stapeln und dort langsam verstauben.

Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom


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