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Offener Immobilienfonds CS Euroreal: Hahn Rechtsanwälte schließen mit Postbank vor Landgericht Hamburg Vergleich

Geschrieben am 29-01-2013

Hamburg (ots) - Die Deutsche Postbank AG muss einem Hamburger
Anleger 98 Prozent des Schadens ersetzen, der ihm durch
Falschberatung der Bank entstanden ist. Die Postbank hatte dem
Anleger noch im Jahr 2010 empfohlen, für 50.000 Euro Anteile am
offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu erwerben. Wegen der Abwicklung
des Fonds kurz nach dem Kauf der Anteile hatte der Anleger die Bank
beim Landgericht Hamburg verklagt. Am 18. Januar 2013 schlossen die
Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Ohne entgangenen Anlagegewinn
und unter Berücksichtigung der erhaltenen Ausschüttungen bedeutet das
erzielte Ergebnis des Vergleiches eine Quote von 98 Prozent. Der
Hamburger Anwalt Peter Hahn machte der Bank insbesondere zum Vorwurf,
dass sie den Anleger nicht darauf hingewiesen hat, dass der Fonds
schon vom 29. Oktober 2008 bis 29. Juni 2009 die Rücknahme von
Fondsanteilen ausgesetzt hatte. Knapp zwei Monate nach Erwerb der
Anteile am CS Euroreal wurde der Fonds am 18. Mai 2010 erneut
geschlossen - dieses Mal für immer.

Beim CS Euroreal waren rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als
sechs Milliarden Euro investiert. Seit dem 21. Mai 2010 befindet sich
der offene Immobilienfonds in Abwicklung. "Auch Anleger, die ihre
Anteile weiter halten, werden deutliche Verluste realisieren",
prophezeit Anwalt Hahn. "Anleger, die den entstehenden Schaden nicht
hinnehmen wollen, können Schadensersatz gegen die beratende Bank
und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage
dafür ist eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte
Angaben im Prospekt", sagt Hahn weiter.

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt zahlreiche Anleger des
CS Euroreal und anderer offener Immobilienfonds. Die Kanzlei hat für
Anleger von offenen Immobilienfonds zahlreiche außergerichtliche und
gerichtliche Vergleiche abschließen können und beim Landgericht
Frankfurt am Main in erster Instanz zwei positive Urteile erstritten.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2012/2013, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit 18
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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