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Altersabsicherung durch Betriebsrenten - Rechtssichere Begleitung unabdingbar

Geschrieben am 23-11-2012

Köln (ots) - Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist einer der
komplexesten Anwendungsbereiche der bundesdeutschen
Rechtswissenschaft. Gerade das interdisziplinäre Zusammenwirken von
unterschiedlichen Rechtsbereichen führt dazu, dass viele
unternehmensinterne Anwender diesem Bereich distanziert bzw. mit
einigem Unbehagen gegenüberstehen. Denn nicht nur die zivil- und
arbeitsrechtlichen Anforderungen an die "bAV" sind enorm - auch die
steuer-, sozialversicherungs-, bilanz- und datenschutzrechtlichen
Verwaltungsanforderungen samt den einhergehenden Fragen zur
effizienten Abwicklung der Entgeltabrechnung stellen die Unternehmen
vor zumeist kaum noch nachzuvollziehende Pflichtaufgaben im Rahmen
der bAV. Das Ergebnis dieser Zustandsbeschreibung ist aktuell in
allen Unternehmensbereichen sichtbar: arbeits- und zivilrechtlich
"veraltete" Versorgungswerke, unkalkulierbare Haftungsgefahren für
Arbeitgeber, nicht ausgereifte Informationsprozesse für Arbeitnehmer,
hohe Verwaltungsgebühren an externe Dienstleister bei mangelnder
Rechtssicherheit und unzureichenden Beratungsstandards, finanziell in
Schieflage geratene Anlagewerte zur Ausfinanzierung von
Versorgungswerken, mangelndes Wissen über alternative
Handlungsmöglichkeiten.

Die Beratung und Einrichtung sowie die laufende Überwachung von
bAV- und Zeitwertkonten-Systemen erfordert somit in der hochwertigen
Beratung technischen, rechtlichen und organisatorischen Aufwand und
bindet damit Unternehmensressourcen.

Der "Deutsche bAV Service", als markenrechtlich geschützter
Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH und der KENSTON
Unternehmensgruppe, ermöglicht daher die Koordinierung und
Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der
betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender
Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der
kleinen "Ein-Mann-GmbH" bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen.
In der Zusammenführung der Komponenten des "Deutschen bAV Service"
mit den individuellen Unternehmensbelangen sowie der diesbezüglich
möglichen inhaltlichen Anpassung der Technologie entsteht Innovation
und Einzigartigkeit. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige
Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten
Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen.

Der "Deutsche bAV Service" übernimmt in diesem Zusammenhang als
unabhängiger Dienstleistungs- und Abwicklungspartner der
betrieblichen Altersversorgung die Koordination sämtlicher
diesbezüglicher Tätigkeiten und liefert Ihnen als Arbeitgeber bzw.
Berater ein allumfassendes sowie rechtssicheres bAV-Backoffice. Der
"Deutsche bAV Service" garantiert somit den verantwortungsbewussten
Arbeitgebern und Beratern hohe Kompetenz, Professionalität,
standardisierte Abläufe und Haftungsauslagerung.



Pressekontakt:
Deutscher bAV Service c/o Kenston Services GmbH
Hohenstaufenring 48 - 54 - 50674 Köln
Telefon 0221 716 176 - 0 - Telefax 0221 716 176 - 50
info@dbav-service.de - www.deutscher-bav-service.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler, Pressereferentin »Deutscher bAV
Service«


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