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Straubinger: Historische Entlastung für die Kommunen

Geschrieben am 07-11-2012

Berlin (ots) - Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Änderung des SGB XII
beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Wir haben heute den Weg freigemacht für die größte finanzielle
Entlastung der Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland. Durch die Übernahme der Nettoausgaben der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet der Bund die Kommunen
allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um 18,5 Milliarden Euro. Damit
beseitigen wir einen schwerwiegenden Geburtsfehler bei Einführung der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Rot-Grün wollte die
Kommunen mit lediglich 409 Millionen Euro pro Jahr abspeisen, wir
entlasten die Kommunen dieses Jahr um 4,8 Milliarden Euro. Das zeigt:
Die Union ist der wahre Interessenvertreter der Städte, Gemeinden und
Landkreise. Mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung tritt zugleich die Bundesauftragsverwaltung
ein. Der Bund bezahlt, der Bund bestimmt. Allerdings greifen wir
berechtigte verwaltungsorganisatorische und -praktische Forderungen
der Länder auf. Vor allem ermöglichen wir es den Ländern, weiter
regionale Regelsätze auf landesrechtlicher Grundlage festzusetzen.
Diese höheren Sätze werden nicht bedarfsmindernd auf die
Grundsicherung angerechnet und kommen damit den betroffenen
Leistungsbeziehern zu gute. Auf diese zentrale Änderung hat die CSU
im Gesetzgebungsverfahren gedrungen. Denn von den höheren Regelsätzen
profitierten bislang allein Betroffene in der Landeshauptstadt und im
Landkreis München. Die SPD ist erst auf den fahrenden Zug
aufgesprungen, als wir die Mehrheit für die Änderung bereits
organisiert hatten. Das zeigt: Die Sozialdemokraten sind
sozialpolitische Trittbrettfahrer."



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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