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Flosbach/Aumer: Verbraucherfreundliche Einführung EU-einheitlicher Lastschriften und Überweisungen

Geschrieben am 07-11-2012

Berlin (ots) - Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das
SEPA-Begleitgesetz beschlossen. Mit ihm wird das deutsche Recht an
die europäische SEPA-Verordnung angepasst, die den bargeldlosen
Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer:

"Der christlich-liberalen Koalition ist es gelungen, bei der
Gestaltung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs das
Interesse der Bürger an gewohnt einfachen Instrumenten und Verfahren
durchzusetzen.

Die europäische SEPA-Verordnung ist am 31. März 2012 in Kraft
getreten. Sie sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften im
europäischen Zahlungsraum ab dem 1. Februar 2014 einheitliche
Anforderungen erfüllen müssen. Deshalb müssen auch die in Deutschland
gebräuchlichen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab dem 1.
Februar 2014 den SEPA-Formaten genügen.

Mit dem SEPA-Begleitgesetz bringen wir nun wichtige Regelungen auf
den Weg, um eine reibungslose Umstellung der Verbraucherinnen und
Verbraucher, der Wirtschaft und der Kreditinstitute von den
vertrauten Zahlverfahren auf die europaweit einheitliche
SEPA-Lastschrift und SEPA-Überweisung zu gewährleisten.

So machen wir mit dem SEPA-Begleitgesetz von einzelnen
Übergangsbestimmungen der EU-Verordnung Gebrauch. Um den
Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichend Zeit zu geben, sich auf
die Neuerungen einzustellen, erhalten sie die Möglichkeit, die ihnen
geläufige Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 weiter
zu verwenden. Banken und Sparkassen dürfen für ihre Privatkunden bis
zu diesem Zeitpunkt die Kontokennungen bei Inlandszahlungen kostenlos
in das neue IBAN-Format umwandeln. Wir erwarten von der
Kreditwirtschaft, dass sie die Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen frühzeitig über die anstehenden Änderungen informiert und
sie bei der Umstellung auf SEPA aktiv unterstützt.

Auch das im Handel übliche Elektronische Lastschriftverfahren soll
aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt
werden können. Handel und Kreditwirtschaft sollten diese
Übergangsfrist nutzen, um ein praktikables Nachfolgeprodukt für das
elektronische Lastschriftverfahren auf Basis der SEPA-Lastschrift zu
entwickeln.

Mit SEPA werden Zahlungen in Euro in das europäische Ausland
künftig genauso einfach und kostengünstig wie im Inland. Die
europäische Integration geht nach der Euro-Bargeldeinführung mit der
Vereinheitlichung des bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehrs einen
weiteren Schritt voran."

Hintergrund:

SEPA steht für "Single Euro Payments Area" oder den einheitlichen
Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ziel dieses Vorhabens ist die
Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs innerhalb der EU, wodurch
inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas
einfacher, schneller und damit effizienter werden.

Am 31. März 2012 ist die europäische SEPA-Verordnung in Kraft
getreten. Sie sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem
1. Februar 2014 einheitlichen rechtlichen und technischen
Anforderungen im europäischen Zahlungsraum genügen müssen. Deshalb
können auch die in Deutschland gebräuchlichen Überweisungs- und
Lastschriftverfahren ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr genutzt
werden. Ab diesem Zeitpunkt sind entsprechende bargeldlose Zahlungen
grundsätzlich nur noch im Wege der SEPA-Überweisung und -Lastschrift
möglich.

Mit dem SEPA-Begleitgesetz macht Deutschland von einzelnen
Übergangsbestimmungen der EU-Verordnung Gebrauch, um die
SEPA-Umstellung für Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu
gestalten. So erhalten Privatkunden die Möglichkeit, die ihnen
geläufige Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 1. Februar 2016 weiter
zu verwenden. Banken und Sparkassen dürfen ihren Privatkunden bis zu
diesem Zeitpunkt für Inlandszahlungen Konvertierungsdienstleistungen
für Kontokennungen kostenlos zur Verfügung stellen. Dabei handelt es
sich um Programme, die die wie üblich eingegebene Kontonummer und
Bankleitzahl "im Hintergrund" in das neue IBAN-Format umwandeln.
Kundinnen und Kunden bemerken von dieser Umwandlung nichts.

Ab dem 1. Februar 2016 gilt dann ausschließlich die internationale
Kontokennung IBAN (International Bank Account Number). Auch das in
Deutschland übliche Elektronische Lastschriftverfahren soll aufgrund
einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden
können. Die SEPA-Umstellung ist für die Verbraucherinnen und
Verbraucher kostenlos. Kredit- und EC-Karten werden beim
turnusgemäßen Kartenaustausch mit der neuen IBAN-Kennzeichnung
versehen.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 8. November
vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 14. Dezember 2012 mit
dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat
nicht zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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