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Michalk: Bund und Länder stärken Menschen mit Behinderung in ihrer Mobilität

Geschrieben am 05-11-2012

Berlin (ots) - Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem vom
Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zugestimmt. Dazu erklärt die
Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Maria Michalk:

"Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der
Fernbuslinienverkehr werden in Zukunft ein gutes Stück
barrierefreier. Nachdem die Bundesländer nun dem vom Deutschen
Bundestag beschlossenen Gesetz zur Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zugestimmt haben, sind die
langen Verhandlungen mit einem guten und zukunftsweisenden Kompromiss
zu Ende gegangen.

Mit einer fraktionsübergreifenden Initiative haben sich die
zuständigen Fachpolitiker dafür eingesetzt, dass im PBefG wesentliche
Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Mittelfristig
müssen die Länder die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV
erreichen. Zudem sollen Fernbusse ab 1. Januar 2016 mit mindestens
zwei Stellplätzen für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein. Damit wird
einer langjährigen Forderung der Behindertenverbände nach mehr
Mobilität im Fernbuslinienverkehr Rechnung getragen.

Die Koalition hat zudem einen Entschließungsantrag verabschiedet,
mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf EU-Ebene die
Harmonisierung der technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit zu
verfolgen. Damit soll erreicht werden, dass auch andere Reisebusse im
grenzüberschreitenden Verkehr sich an der in Deutschland künftig
geltenden Verpflichtung zur Barrierefreiheit orientieren müssen.

Die Entscheidung des Bundesrats belegt den breiten Konsens von
Bund und Ländern, Menschen mit Behinderung in ihrer Mobilität zu
stärken und damit ihre umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu verwirklichen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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