Hagen (ots) - Längst geht es nicht mehr um das Ob, sondern
allein ums Wo. Kaum einer zweifelt noch an der Notwendigkeit,
psychisch kranke Straftäter therapeutisch zu behandeln. Vor Ort aber
regiert unverändert das St.-Florians-Prinzip. Kliniken für den
Maßregelvollzug dürfen überall hin - nur bitte nicht in die eigene
Gemeinde.
Weil die überfüllten Kliniken zusätzliche
Täter nicht mehr aufnehmen können, muss NRW handeln. Ministerin
Steffens wirbt für ein breites Bündnis der Parteien - die
Protestwelle aber rollt nicht durchs Parlament, sondern in den
Kommunen. Von den fünf betroffenen Städten haben vier ihren
grundsätzlichen Widerstand angekündigt. Da drohen neue Klagen vor
Gericht.
Zur Wahrheit gehört: Der Maßregelvollzug in NRW
ist sicherer geworden. Nach zahlreichen Ausbrüchen und Gewalttaten
werden Patienten heute besser bewacht. Ein Restrisiko aber bleibt.
Steffens pocht auf Verursacherprinzip und Verteilungsgerechtigkeit:
Psychisch kranke Täter müssen wohnortnah untergebracht werden. Bei
der Standortsuche aber haben sachliche Argumente wenig Chancen, wenn
Ängste geschürt werden.
Auch schuldunfähige, psychisch
kranke Straftäter bleiben Täter. Sexualtäter, Mörder und Gewalttätige
bergen ein hohes Gefährdungspotenzial. Ein Drittel der Patienten
verlässt die Forensik nie mehr. Andere aber sind zeitweise als
Freigänger unterwegs - da ist es Eltern nicht zu verdenken, dass sie
sich Sorgen machen. "Der beste Schutz vor kranken Straftätern ist die
Therapie", weiß Steffens. Aber klar ist auch: Im Zweifelsfall muss
der Schutz der Bürger stets Vorrang haben vor Lockerungsmaßnahmen für
gefährliche Patienten. Nur das schafft das nötige Vertrauen in den
Maßregelvollzug.
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um das Weiße Haus bleibt ungewiss trotz der beeindruckenden
Vorstellung, die diesmal der Amtsinhaber Barack Obama ablieferte. Wer
sich allerdings aus deutscher, europäischer Sicht vor allem darum
Sorgen macht, wie es mit der Außenpolitik der Supermacht in den
nächsten vier Jahren mehr...
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zugehört hat, dem muss angst und bange werden. Romney gab sich sanft
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befürchteten, können aufatmen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
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aber vor. Genauso kommt es vor, dass Ärzte die vereinbarten Termine
nicht zeitgenau einhalten oder nachträglich verlegen lassen, weil es
(meist) gute Gründe dafür gibt. Welcher Selbstständige zum Beispiel
hat nicht auch schon einmal geflucht, weil die stundenlange Wartezeit
auf einen ursprünglich ausgemachten Termin auf seine Kosten geht?
Soll er ein Ausfallhonorar verlangen? Mit prompten
Schadensersatzforderungen, mehr...
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