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Technischer Jugendmedienschutz: KJM bewertet weiteres Altersverifikations-Konzept positiv

Geschrieben am 18-10-2012

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat
mit dem Konzept zu "[verify-U] III" der Cybits AG eine weitere Lösung
zur Altersverifikation (AVS) für geschlossenen Benutzergruppen in
Telemedien positiv bewertet. Nach dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte
jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden,
wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt,
dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Unternehmen Rechts- und
Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Anbietern
und Unternehmen an, ihre Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz
daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen.

Beim AVS-Konzept "[verify-U] III" der Cybits AG handelt es sich um
die Weiterentwicklung eines AVS, das schon 2006 von der KJM positiv
bewertet wurde. Die ursprünglichen Identifizierungs- und
Altersprüfvarianten über Postident und über den "Identitäts-Check mit
Q-Bit" der Schufa Holding AG in Verbindung mit der persönlichen
Auslieferung von initialen Zugangsdaten (Autorisierungscode) per
Einschreiben eigenhändig bleiben erhalten. Zusätzlich kommt hinzu:

Als neue Identifizierungsoption bietet "[verify-U] III" an, beim
Registrierungsprozess die Daten und das Alter des Nutzers über die
eID-Funktion seines neuen Personalausweises (nPA) zu prüfen.

Zur Auslieferung des Autorisierungscodes sieht "[verify-U] III"
zusätzlich die Variante eines "Banklaufs" vor: Mittels Gut- und
Lastschrift wird ein zweiteiliger Autorisierungscode auf ein im
Onlinebanking nutzbares Girokonto des Nutzers übermittelt. Um
sicherzustellen, dass der Code über den Banklauf nur an die zuvor als
volljährig identifizierte Person übermittelt wird, kommt neben
Schufa-QBit im Vorfeld auch der Schufa KontonummernCheck zum Einsatz:
Die Schufa bestätigt damit, dass zu der angefragten Person auch die
angegebene Kontoverbindung gehört.

Alternativ kann eine Aktivierung des Nutzeraccounts über eine
Variante des giropay-Verfahrens erfolgen: Der Nutzer loggt sich mit
seinen Nutzerdaten über Online-Banking in sein Girokonto ein und gibt
mittels gültiger TAN eine Transaktion frei. Bei erfolgreicher
Transaktion bestätigt giropay in Sekunden die Überweisung.
Anschließend erhält der als volljährig bestätigte Nutzer einen
zeitlich begrenzten Aktivierungslink und kann im
Registrierungsprozess von "[verify-U] III" fortfahren.

Durch ein Zusammenspiel und Ineinandergreifen mehrerer
Kontrollroutinen ist damit hinreichend sichergestellt, dass eine
Aktivierung des Nutzeraccounts nur durch diejenige Person erfolgen
kann, die zuvor als volljährig identifiziert wurde. Der Nutzer muss
sich vor jedem Zutritt zu einer geschlossenen Benutzergruppe mit
seinen individuellen Zugangsdaten einloggen. Zudem ist eine Bindung
des Nutzeraccounts an bestimmte im System registrierte
Hardwarekomponenten erforderlich.

Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts zu "[verify-U] III" der
Cybits AG zu dem Ergebnis, dass es bei entsprechender Umsetzung die
gesetzlichen Anforderungen des JMStV zur Altersprüfung erfüllt.
Anbieter, die sich des Konzeptes für die Bildung einer geschlossenen
Benutzergruppe bedienen, müssen darüber hinaus die üblichen
zusätzlichen Sicherungspflichten wie Backdoorschutz,
Verbindungstrennung nach Leerlauf oder zeitliche Begrenzung einer
Sitzung beachten.

Damit gibt es nun 26 von der KJM positiv bewertete Konzepte für
Altersverifikationssysteme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende
Jugendschutz¬konzepte mit AVS als Teilelementen.



Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de


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