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Flosbach/Brinkhaus: Christlich-liberale Koalition stärkt die deutsche Finanzaufsicht

Geschrieben am 17-10-2012

Berlin (ots) - Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Stärkung der deutschen
Finanzaufsicht beschlossen. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Das Gesetz wird insbesondere die Überwachung der Finanzstabilität
in Deutschland verbessern. Deutschland leistet damit auch auf
europäischer und internationaler Ebene einen Beitrag für stabilere
Finanzmärkte. Daneben wird mit dem Gesetz der finanzielle
Verbraucherschutz gestärkt.

Zur Überwachung der Finanzstabilität wird ein Ausschuss für
Finanzstabilität errichtet. Diesem werden Vertreter des
Bundesministeriums der Finanzen, der Bundesbank, der
Finanzaufsichtsbehörde BaFin und - ohne Stimmrecht - ein Vertreter
der Finanzmarktstabilisierungsanstalt angehören. Die Bundesbank
leistet im Rahmen dieses Ausschusses einen besonderen Beitrag zur
Wahrung der Finanzstabilität. Sie analysiert die für die
Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte und identifiziert die
Gefahren, welche die Finanzstabilität beeinträchtigen können. Auf
dieser Grundlage schlägt sie dem Ausschuss Warnungen und Empfehlungen
vor. Der Ausschuss für Finanzstabilität kann seinerseits Warnungen
und Empfehlungen abgeben. Diese können sich an die Bundesregierung,
die BaFin und andere öffentliche Stellen richten.

Mit dem Gesetz wird erstmals ein Verbraucherbeirat bei der BaFin
eingerichtet und das Beschwerdeverfahren für Kunden und
Verbraucherschutzorganisationen gesetzlich geregelt. Damit wird der
finanzielle Verbraucherschutz verbessert, ohne das oberste Ziel der
BaFin, die Zahlungsfähigkeit von Banken,
Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen zu
sichern, zu gefährden.

Mit dem Gesetz passen wir die Strukturen der nationalen
Finanzaufsicht an die aktuellen regulatorischen Herausforderungen an.
Zudem setzen wir damit die von den Koalitionsfraktionen am 16.
Dezember 2010 verabschiedeten zehn Eckpunkte zur Reform der
nationalen Finanzaufsicht um."

Hintergrund:

Ziel des Gesetzes ist es, die im Jahre 2002 mit dem Gesetz über
die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht neu aufgestellte
deutsche Finanzaufsicht weiter zu stärken und dabei auch den
europäischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Der Gesetzentwurf
setzt die Eckpunkte zur Reform der nationalen Finanzaufsicht um, die
von den Koalitionsfraktionen im Dezember 2010 verabschiedet wurden.
Er sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:

- Beim Bundesministerium der Finanzen wird ein Ausschuss für
Finanzstabilität errichtet, dem das Bundesministerium der Finanzen
Bundesbank, BaFin und Finanzmarktstabilisierungsanstalt (stimmlos)
angehören. Die Bundesbank leistet im Rahmen des Ausschusses einen
besonderen Beitrag zur Wahrung der Finanzstabilität. Sie analysiert
die für die Finanzstabilität maßgebliche Sachverhalte und
identifiziert die Gefahren, welche die Finanzstabilität
beeinträchtigen können. Auf dieser Grundlage schlägt sie dem
Ausschuss Warnungen und Empfehlungen vor und entwirft den
Finanzstabilitätsbericht des Ausschusses.

- Zur Verbesserung der mikroprudenziellen Bankenaufsicht wird ein
Streitschlichtungsmechanismus bei Meinungsverschiedenheiten von
erheblicher Bedeutung zwischen BaFin und Bundesbank bei der laufenden
Überwachung der Institute geschaffen.

- Mit der Einrichtung eines Verbraucherbeirates und der
Ausgestaltung eines Beschwerdeverfahrens für Kunden und
Verbraucherschutzorganisationen wird der kollektive Verbraucherschutz
im Finanzsektor gestärkt.

- Schaffung einer Zulage in Höhe von 80 % der Ministerialzulage
für die Beschäftigten der BaFin

- Änderung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der BaFin mit
dem Ziel, die Unabhängigkeit der BaFin zu stärken.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25./26.
Oktober vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. November 2012 mit
dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat
nicht zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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