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Flosbach/Gutting: Deutsch-Schweizerisches Steuerabkommen auf den Weg gebracht

Geschrieben am 17-10-2012

Berlin (ots) - Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat
am heutigen Mittwoch das Umsetzungsgesetz zum deutsch-schweizerischen
Steuerabkommen beschlossen. Das Abkommen soll eine gleichmäßige
Besteuerung bisher unversteuerter Vermögen von deutschen
Hinterziehern in der Schweiz sicherstellen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting:

"Der Finanzausschuss hat heute ein klares Votum für das
Steuerabkommen mit der Schweiz abgegeben. Die Koalitionsfraktionen
unterstützen das von der Bundesregierung abgeschlossene Abkommen. Mit
ihm wird ein jahrzehntelanges Ärgernis und eine grobe Ungerechtigkeit
beseitigt: Der Umstand nämlich, dass deutsche Steuersünder ihr
Vermögen in die Schweiz verbringen und es hierdurch dem Zugriff des
deutschen Fiskus entziehen. Dies ist künftig nicht mehr möglich.

Künftig wird jeder, der Gelder in die Schweiz verbracht hat, zur
Besteuerung herangezogen. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit, als
auch für die Zukunft. Dabei liegt die Vergangenheitsnachbesteuerung
mit Steuersätzen zwischen 21 Prozent bis 41 Prozent, die sich auf die
Substanz beziehen und nicht lediglich auf die Erträge, deutlich über
dem "Standard" der SPD. Die Steueramnestie von 2003, die der damalige
Bundesfinanzminister Eichel zu verantworten hatte, führte faktisch
nur zu einem Steuersatz von 15 Prozent.

Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen nehmen Bund
und Länder rund 10 Mrd. Euro alleine aus der Nachversteuerung der
Altgelder ein. Hinzu kommt eine Abgeltungsbesteuerung nach deutschem
Vorbild für künftige Erträge. Ohne das Steuerabkommen drohen die
Steueransprüche des deutschen Staates zu verjähren.

Wie insbesondere auch eine Sachverständigenanhörung gezeigt hat,
hält das Abkommen harte Bedingungen für Steuersünder bereit. So wäre
es in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle für die deutschen
Steuersünder günstiger, eine Selbstanzeige bei den deutschen Behörden
zu erstatten, als sich dem Steuerabkommen zu unterwerfen. Die
Ablehnung der Opposition ist damit nur reiner Wahlkampf. Die
Argumente der SPD und ihrer Länder wurde von den Sachverständigen
Punkt für Punkt widerlegt. Es geht der SPD lediglich um
Blockadepolitik.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang
Schäuble den eingeschlagenen Weg, Steueroasen zu schließen,
konsequent weitergeht. So hat sich die deutsche Bundesregierung vor
wenigen Tagen auch mit Singapur über eine Ergänzung des
Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt."

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird das Steuerabkommen
Schweiz sowie ein Ergänzungsprotokoll hierzu umgesetzt. Im Kern geht
es darum, die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz
für die Zukunft und Gegenwart zu sichern. Zu den wichtigsten Punkten
des Abkommens gehören:

- Bisher unversteuerte Kapitalanlagen werden pauschal
nachversteuert, und zwar zu Steuersätzen von 21 Prozent bis 41
Prozent (der genaue Steuersatz ist abhängig von der Haltedauer
und vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens).

- Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über
eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz
wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in
Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz.

- Um ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu
sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer
Garantieleistung von CHF 2 Mrd. verpflichtet.

- Im Rahmen des erweiterten Informationsaustausches sind bis zu
1.300 deutsche Auskunftsersuchen an die Schweiz innerhalb eines
Zweijahreszeitraums zulässig.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25./26.
Oktober vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 23. November 2012 mit
dem Gesetz (abschließend) befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat
zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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