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Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert Verankerung von Barrierefreiheit in der neuen Musterbauordnung

Geschrieben am 19-09-2012

Berlin (ots) - Die Monitoring-Stelle zur
UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Bauministerkonferenz auf,
Standards der Barrierefreiheit künftig in baurechtliche
Genehmigungsverfahren für öffentliche als auch für private
Bauvorhaben grundsätzlich zu verankern. "Die speziellen Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen beim Zugang und bei der Nutzung von
Gebäuden werden in den Bauordnungen zu wenig systematisch
berücksichtigt", kritisiert Valentin Aichele, Leiter der
Monitoring-Stelle. "Drei Jahre nach Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit,
Bauwerke für alle Menschen zugänglich zu machen", fordert Aichele
anlässlich der Bauministerkonferenz am 20. und 21. September in
Saarbrücken. Dort treffen sich die für Städtebau, Bau- und
Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Bundesländer
unter Beteiligung des Bundes und überarbeiten unter anderem die
Musterbauordnung, die als Orientierungsrahmen für die Bauordnungen
sämtlicher Länder dient. Diese wurde zuletzt 2008 aktualisiert.

Um Barrierefreiheit sicherzustellen, empfiehlt die
Monitoring-Stelle, Bauherren, Architekten, Behörden und
Sachverständige frühzeitig für Barrierefreiheit zu sensibilisieren
und zu qualifizieren. "Barrierefreiheit bestimmt darüber, ob Menschen
mit Behinderungen und Ältere ihr Leben selbständig führen und an
allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gleichberechtigt teilnehmen
können", erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der
Monitoring-Stelle und Autor des heute veröffentlichten Papiers zu
Zugänglichkeit.

Publikation:
Leander Palleit: Systematische "Enthinderung":
UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Barriereabbau,
Positionen Nr. 7, Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin,
September 2012
http://ots.de/zlJDo

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde auf
Vorschlag der Bundesregierung im Jahr 2009 im Deutschen Institut für
Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Sie hat den Auftrag, die
Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu schützen
sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
zu begleiten.



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 -14, Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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