(Registrieren)

Kieler Nachrichten: Kommentar Wahlrechtsurteil/ Tritt aus Karlsruhe

Geschrieben am 25-07-2012

Kiel (ots) - Man muss kein Jurist sein, um dieses Urteil
nachvollziehen zu können: Ein Wahlrecht, das durch den Rückgriff auf
Überhangmandate große Parteien überproportional bevorzugt und bei dem
es für eine Partei sogar zum Nachteil werden kann, gewählt zu werden,
kann nicht im Sinne der Verfassung sein. Die schwarz-gelbe Koalition
wollte das bisher leider nicht begreifen. Und so benötigte die
Bundesregierung wieder einmal einen Tritt aus Karlsruhe, damit sich
an dieser schreienden Ungerechtigkeit etwas ändert. Denn das ist seit
gestern klar: Diesmal müssen sich die Parteien bewegen. Die
Bundestagswahl im Herbst 2013 lässt keinen Raum mehr für taktisches
Geplänkel. Außerdem haben die Verfassungsrichter die Daumenschrauben
mit der Drohung, das Parlament notfalls aufzulösen, nochmals kräftig
angezogen. Unter Druck steht damit vor allem die Union. Sie trägt die
Hauptverantwortung für die gescheiterte Reform, weil sie erst unnötig
viel Zeit verstreichen ließ und schließlich einen Kompromiss mit der
Opposition für überflüssig hielt. Und sie ist es zugleich, die am
meisten vom bisherigen System profitiert hat. Trotz der klaren Worte
aus Karlsruhe behält die Politik genug Gestaltungsspielraum. Neue
Ausgleichsregeln für Überhangmandate sind ebenso möglich wie das Ende
der Landeslisten. Sogar ein Abschied vom Zwei-Stimmen-System würde
nicht am Einspruch der Verfassungshüter scheitern. Aber durchschaubar
und gerecht - das muss das neue Wahlrecht sein. Hoffentlich haben die
Abgeordneten das endlich begriffen.



Pressekontakt:
Kieler Nachrichten
Tel.: 0431/9032812


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

408497

weitere Artikel:
  • WAZ: Das Wohnen muss bezahlbar bleiben. Kommentar von Wilfried Goebels Essen (ots) - Man muss kein Prophet sein: Die Kosten der Mieter und Hausbesitzer für Strom, Müll und Abwasser werden weiter steigen. Der Zubau von Wind- und Solaranlagen, neue Standards für Wohnungen, die Demografie und leere Kommunalkassen treiben die zweite Miete in die Höhe. Dass manche klamme Gemeinde die üppigen Gebühren als Quersubvention für den maroden Haushalt nutzt, ist zwar legal - aber nicht sozial. Mit den hohen Nebenkosten gewinnt die Frage an Bedeutung, ab wann die Belastung der Mieter nicht mehr sozialverträglich mehr...

  • Südwest Presse: KOMMENTAR · RATINGAGENTUREN Ulm (ots) - Heulen ohne Zähneklappern Einer der drei US-Notengeber hat mahnend den Finger gehoben und schon hebt das Heulen an: Deutschland bald nicht mehr der bestdenkbare Schuldner, welch eine Schmach! In solchen Kategorien mag Politik denken, die Finanzmärkte ticken anders. Deshalb ist bei ihnen auch das Zähneklappern ausgeblieben, das noch vor Monaten jede Abstufung eines Euro-Krisenlandes ausgelöst hatte. Was Moody's zu bedenken gibt, ist fast schon banal: Eine Euro-Krise, die sich ausweitet, zieht auch die Zahlungsfähigkeit mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Schluss mit lustig Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht Cottbus (ots) - Mit einer Mischung aus Laxheit und Überheblichkeit, die daraus resultiert, dass man die Macht offenbar für ein Gewohnheitsrecht hält, waren CDU und FDP mit dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 umgegangen. Es hatte das damalige Wahlrecht wegen verzerrender Effekte der Überhangmandate für grundgesetzwidrig erklärt. Die vom Gericht damals gewährte dreijährige Frist für eine Reform ließ man ungerührt verstreichen, wählte 2009 noch einmal einen Bundestag unter den beanstandeten Vorschriften und legte erst mehr...

  • Schwäbische Zeitung: Moody's und der Drohnenkrieg - Leitartikel Leutkirch (ots) - Wo Griechenland liegt, das weiß jeder. Dass die griechische Krise, und noch mehr die italienische und die spanische, unsere exportorientierte Industrie treffen können, weiß auch jeder. Jetzt aber haben wir es Schwarz auf Weiß, dass das passieren könnte. Moody's sei Dank. Erinnern Sie sich noch an Enron? Der amerikanische Stromriese wurde von Moody's 2001 als solide eingestuft. Wenige Tage später legte die Firma die größte Pleite in der Geschichte der Vereinigten Staaten hin. Auch die Immobilienkrise in den USA wurde mehr...

  • Badische Neueste Nachrichten: Erstaunlich vage Karlsruhe (ots) - Die Karlsruher Entscheidung macht einem bei allem Verständnis für die Politikschelte durch den Zweiten Senat auch ratlos. Ratlos nämlich bei der Frage, was nun? Ausführlich hat der Senat die Schwächen des eben erst reformierten Wahlrechts durchdekliniert. Für diese Reform hatte sich die Politik sehr zum Unwillen des Gerichts viel Zeit gelassen. Doch bei der Lösung des Problems bleiben die Richter erstaunlich vage. Natürlich ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze zu erlassen, dies vergaß das Gericht nicht zu mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht