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NRZ: Eine Schnapsidee - Kommentar zum Jugendschutzgesetz von Denise Ludwig

Geschrieben am 08-07-2012

Essen (ots) - Das stellt sich CDU-Familienministerin Kristina
Schröder zu leicht vor: Sie will das Jugendschutzgesetz verschärfen,
um das Komasaufen unter Jugendlichen einzudämmen. Jugendliche unter
16 Jahren sollen demnach nach 20 Uhr keine öffentlichen
Veranstaltungen mit Alkoholausschank besuchen dürfen. Es ist ja
löblich, dass Frau Schröder sich um den Alkoholkonsum der jungen
Menschen sorgt. Nur: Eine solche Regelung wäre völlig unnötig, wenn
sich Veranstalter und Wirte daran halten würden, keinen Alkohol an
Jugendliche unter 16 Jahren auszuschenken. Hier sollte die
Familienministerin ansetzen und für mehr Kontrollen und präventive
Aufklärung sorgen. So lange ein 15-Jähriger im Supermarkt, an der
Tankstelle oder am Kiosk problemlos seinen flüssigen Stoff bekommt,
um sich mit seinen Freunden kräftig eins hinter die Binde zu gießen,
ist es egal, was im Jugendschutzgesetz steht. Denn Jugendliche
brauchen keine öffentlichen Veranstaltungen, um sich zu betrinken.
Oft reicht der verwaiste Spielplatz nebenan oder die sturmfreie Bude
der Eltern.



Pressekontakt:
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion

Telefon: 0201/8042616


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