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Länder starten Eurojackpot trotz Glücksspielstaatsvertrag / Deutscher Lottoverband: unverhältnismäßige Beschränkungen für gewerbliche Vermittler müssen jetzt aufgehoben werden

Geschrieben am 15-03-2012

Hamburg (ots) - Am 23. März starten die staatlichen
Lottogesellschaften in Deutschland eine neue Eurolotterie, die mit
Gewinnen bis zu 90 Millionen Euro lockt.

Mit der neuen Mega-Lotterie hoffen die Bundesländer ihre Verluste
im Glücksspielbereich aus den vergangenen vier Jahren wieder
wettzumachen. Seit 2008 schränkt der Glücksspielstaatsvertrag
(GlüStV) mit dem Argument der Spielsuchtprävention die Werbung und
den Vertrieb der Lotterien stark ein. In Folge sind die Umsätze um
insgesamt rund 14 Milliarden Euro zurückgegangen.

Der Deutsche Lottoverband begrüßt grundsätzlich die Einführung der
neuen Lotterie und fordert entsprechende Konsequenzen. "Ich hoffe,
dass die Bundesländer rasch eine europa- und wettbewerbsrechtlich
sichere Grundlage für den Eurojackpot nachliefern", so Norman Faber,
Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). Der Verband weist
darauf hin, dass jetzt auch die unverhältnismäßigen Werbe- und
Vertriebsbeschränkungen für Lotterievermittler wieder gelockert
werden müssen. "Das Argument der Lottosucht ist absurd und
wissenschaftlich widerlegt. Der Staat kann nicht Verbote und
Beschränkungen privater Vermittler staatlicher Lotterien mit der
Lottosuchtgefahr begründen und gleichzeitig eine
Mega-Jackpot-Lotterie zulassen. Das ist mehr als widersprüchlich."

Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein hatten sich die Bundesländer
im Dezember 2011 auf eine Änderung des Staatsvertrages geeinigt.
Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission diesen Vertrag
billigt. Eine Antwort aus Brüssel steht jedoch seit mehr als drei
Monaten aus. Offensichtlich hat die EU-Kommission weiter Zweifel,
nach dem sie den Ländern im letzten Sommer bereits einen blauen Brief
geschickt hat. Erfahrene Europarechtsexperten rechnen mit weiterer
Kritik, weil der Staatsvertrag an der Spielsucht als zentrales
Argument zur Rechtfertigung von Verboten für private Lottovermittler
festhält. Dennoch sollen gefährliche Glücksspiele liberalisiert
werden, während hingegen das harmlose Lotto weiterhin erheblich
beschränkt werden würde.

Einzig Schleswig-Holstein hat sich bislang offiziell von der
"Lottosucht" verabschiedet und befindet sich mit seinem neuen
Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft getreten ist, mit dem
Segen der EU-Kommission auf rechtssicherem Kurs.



Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 040/89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


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