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Für modernen Datenschutz: EU-Kommission schlägt umfassende Reform vor

Geschrieben am 25-01-2012

Brüssel / Berlin (ots) - Mit einer umfassenden Datenschutzreform
will die Europäische Kommission Bürger besser schützen und
Unternehmen entlasten. Die für Justiz zuständige
Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding stellte die Vorschläge für
eine Verordnung und eine Richtlinie heute (Mittwoch) in Brüssel vor.

"Der Schutz personenbezogener Daten ist zwar ein Grundrecht aller
Europäer, aber die EU-Bürger haben nicht immer das Gefühl, dass sie
vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben",
sagte Reding. "Die heute vorgeschlagenen Änderungen werden das
Vertrauen in Onlinedienste stärken, weil die Bürger künftig besser
über ihre Rechte informiert sein und größere Kontrolle über ihre
Daten haben werden. Die Reform wird zudem die Geschäftstätigkeit der
Unternehmen einfacher und kostengünstiger machen."

Die Reform ist dringend nötig: Der technische Fortschritt und die
Globalisierung haben die Art und Weise, wie Daten erhoben, abgerufen
und verwendet werden, grundlegend verändert. Außerdem haben die 27
Mitgliedstaaten der EU die Vorschriften von 1995 unterschiedlich
umgesetzt. Eine einheitliche Regelung soll daher jetzt der
bestehenden Fragmentierung und dem hohen Verwaltungsaufwand ein Ende
bereiten und den Unternehmen auf diese Weise Einsparungen von etwa
2,3 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Zudem sollen das Vertrauen
der Verbraucher in Onlinedienste gestärkt und so dringend benötigte
Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa
gegeben werden.

Die wichtigsten Änderungen:

- Künftig wird es ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den
Datenschutz geben. Unnötige administrative Anforderungen wie
bestimmte Meldepflichten für Unternehmen werden beseitigt. Dadurch
werden Unternehmen Kosten in Höhe von etwa 2,3 Milliarden Euro
jährlich einsparen.

- Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die
nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen.

- Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen wird künftig die
nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre
Hauptniederlassung haben. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann
an die Datenschutzbehörde ihres Landes wenden können, wenn ihre Daten
von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet
werden.

- Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen
und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter
"mitnehmen" können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der
Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.

- Das "Recht auf Vergessenwerden": Alle Bürger sollen das Recht
erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe
für deren Speicherung bestehen.

- Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von
personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen,
die ihre Dienste EU-Bürgern anbieten, soll künftig den
EU-Vorschriften unterliegen.

- Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll
gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern
besser durchsetzen können.

Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen
Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (also dem EU-Ministerrat) zur
weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer
Annahme in Kraft treten.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Carsten Lietz, Tel 030 2280 2250
carsten.lietz@ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz

www.eu-kommission.de


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