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Saarland: Altenpflegeumlage verabschiedet / bpa begrüßt Einführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflegeausbildung

Geschrieben am 06-12-2011

Berlin (ots) - Die Landesgruppe Saarland des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt die Einführung einer
umlagefinanzierten Ausbildung in der Altenpflege durch die
Landesregierung. Damit wird die Refinanzierung der Ausbildungskosten
auf alle Einrichtungen umgelegt.

"Wir sind der Überzeugung, dass durch die Verteilung der
Ausbildungsvergütungen auf alle Pflegeeinrichtungen die
Ausbildungsbereitschaft der Pflegeeinrichtungen deutlich gesteigert
werden kann", sagt Landesgruppenvorsitzender Helmut Mersdorf.

Voraussetzung für die Einführung eines Umlageverfahrens sei der
Nachweis eines Mangelbedarfs. "Das Gesundheitsministerium hat daher
eine Vollerhebung zur Fachkraftsituation in allen Einrichtungen und
Pflegediensten durchgeführt und festgestellt, dass bereits jetzt eine
Fachkraftlücke in der Altenpflege besteht."

Zudem werden in den kommenden fünf Jahren mehr als 1.400
Fachkräfte benötigt. Bisher bildeten die Altenpflegeschulen im
Saarland pro Jahrgang durchschnittlich ca. 100 examinierte
Pflegefachkräfte aus. Der durch die Vollerhebung nachgewiesene
Fachkräftebedarf könnte bei einer Fortschreibung der bisherigen
Rahmendaten nicht ansatzweise gedeckt werden. Aus diesem Grund ist
eine deutliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten notwendig.

"Die Ergebnisse der Umfrage belegten, dass ein umlagefinanziertes
System deutliche Anreize für mehr Ausbildungsplätze schafft und die
Fachkraftlücke durch diese weiteren Ausbildungsplätze spürbar
reduziert werden kann", so Verena Schober, stellv.
bpa-Landesgruppenvorsitzende. "Nach Ankündigung der Einführung eines
Umlageverfahrens haben 385 junge Menschen einen Ausbildungsplatz in
einer Altenpflegeeinrichtung im Saarland gefunden. Umso erfreulicher
ist dies vor dem Hintergrund, dass die Zahl der ambulanten
Ausbildungsbetriebe von ehemals 13 auf über 40 gestiegen ist."

Durch das jetzt rechtssicher verabschiedete Ausgleichsverfahren
wird sichergestellt, dass die Betriebe durch die Ausbildung nicht
einseitig belastet werden und somit ein Anreiz für die Ausbildung
geschaffen wird. Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens ist, dass alle
Pflegeeinrichtungen des Landes, unabhängig davon, ob sie ausbilden
oder nicht, zur Finanzierung der Ausbildungskosten beitra-gen. Diese
Einrichtungen zahlen in einen Fonds, aus dem ausbildende
Einrichtungen Erstattungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen
erhalten.

Die Verordnung ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
100 im Saarland, die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert.

Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 215.000
Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze. Das investierte
Kapital liegt bei etwa 17 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Jörg Teichert, Landesbeauftragter, Tel.: 06 81 / 94 888 40


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