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ApoBetrO: Blistern nur unter gleichen Bedingungen

Geschrieben am 25-11-2011

Berlin (ots) - Der Bundesverband Patientenindividueller
Arzneimittelverblisterer (BPAV) steht für höchste Qualität bei der
individuellen Verblisterung von Arzneimitteln. Um diesem Anspruch
gerecht zu werden, müssen an alle Akteure die gleichen
Qualitätsanforderungen gestellt werden. Das muss in der Novellierung
der Apothekenbetriebsordnung festgeschrieben werden.

Mit dem vorgelegten Entwurf für die Überarbeitung der
Apothekenbetriebsordnung, der auch explizit neue Regelungen für die
Verblisterung vorsieht, befindet sich das
Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Es
ist gut, dass Apotheken qualitativ hochwertige und individuell
verpackte Arzneimittel anbieten können. In dem vorgeschlagenen
Entwurf greifen jedoch einige der geplanten Maßnahmen aus fachlicher
Sicht zu kurz. Das gilt insbesondere mit Blick auf die konsequente
Gleichbehandlung von verblisternden Apotheken und Lohnherstellern,
also Blisterzentren.

"Unsere Mitglieder stehen uneingeschränkt für höchste
Qualitätsstandards in der Verblisterung", betont der BPAV-Vorsitzende
Hans-Werner Holdermann. Durch die maschinelle Verblisterung wird ein
bisher nicht für möglich erachtetes Niveau in der gesundheitlichen
Versorgung der Patienten erreicht. "Es kann daher nicht sein", führt
Holdermann weiter aus, "dass gerade das fehlerbehaftete manuelle
Arzneimittelstellen hinsichtlich der Qualitätsanforderungen unter dem
Anspruch an die maschinelle Verblisterung zurückbleibt. Hier gilt es,
für alle Marktteilnehmer zum Wohle der Patienten die gleichen
Bedingungen an die Qualität des Endproduktes Blister zu stellen."

Aus diesem Grund fordert der BPAV die gleichen Anforderungen an
alle Hersteller patientenindividueller Arzneimittelportionierungen
für die ambulante und stationäre Pflege. Damit ist auch eine
quantitative Aussage getroffen, die im Entwurf der neu gefassten
Apothekenbetriebsordnung bisher fehlt.

Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören
Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG)
patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen, also
eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun
Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als
Mitglieder.



Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 - 847 122 68-15,
Email: presse@blisterverband.de;
www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html


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