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GOZ vom Kabinett beschlossen / Zahnmedizinischer Leistungskatalog nur zaghaft modernisiert

Geschrieben am 16-11-2011

Berlin (ots) - Die Neufassung der privaten Gebührenordnung für
Zahnärzte (GOZ) wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Die
Bundeszahnärztekammer bedauert, dass diese Novelle den wesentlichen
Forderungen des Berufsstandes nicht nachkommt.

"Die völlig überholte Gebührenordnung hatte nach 24 Jahren einen
mehr als unvollständigen Leistungskatalog", so der Präsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, "hochwertigere Füllungen und
Zahnersatz sowie aufwändigere Technologien spiegelten sich nicht in
der Gebührenordnung wider. Nun werden einige zahnärztliche
Leistungen neu aufgenommen. Auf eine Öffnungsklausel wurde
verzichtet, damit bleibt die freie Arztwahl erhalten."

Die Novellierung der GOZ orientiert sich dennoch viel zu wenig am
wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und ignoriert die
Kostenentwicklungen der letzten Jahre. Der sogenannte Punktwert wurde
trotz der immensen Kostensteigerungen seit 1987 nicht erhöht. So
wurde der GOZ Punktwert nicht einmal an den Punktwert der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angepasst. Diese Kritik hat die
Bundesversammlung der BZÄK vom vergangenen Wochenende in
verschiedenen Anträgen deutlich zum Ausdruck gebracht.

"Die Vergütung zahnärztlicher Leistungen sollte am realen
Leistungsbedarf der Patienten und nicht an willkürlichen,
finanzpolitischen Vorgaben orientiert sein. Diese Novellierung
steuert vordergründig die Ausgabenentwicklung in der Privaten
Krankenversicherung. Es kann nicht sein, dass medizinische Leistungen
auf höchstem Niveau erbracht werden sollen, aber diese Leistungen
nicht mehr bezahlt werden wollen", kritisiert Engel.

Die novellierte Gebührenordnung soll zum 1. Januar 2012 in den
Praxen Einzug halten. Sie bringt Patienten und Zahnärzten mehr
Klarheit in Abrechnungsfragen.



Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail:
presse@bzaek.de


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