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Datenschützer setzt Facebook wegen Gesichtserkennung letzte Frist / "Zeit der Verhandlungen ist jetzt vorüber" / Caspar fürchtet "tiefgreifende Verändeurngen"

Geschrieben am 21-10-2011

Berlin (ots) - Mit einer letzten Frist will Hamburgs
Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar Facebook zur Einhaltung
höherer Standards bei der automatischen Erkennung von Gesichtern
zwingen. Bis zum 7. November müsse das Unternehmen aus Kalifornien
sagen, wie es Caspars Forderungen erfüllen will, berichtet die
taz-Wochenendausgabe.

"Die Zeit für Verhandlungen ist jetzt vorüber. Wir brauchen eine
klare Bestätigung, dass Facebook unsere Vorgaben umsetzen will",
sagte Caspar. Sonst werde es unumgänglich, rechtliche Maßnahmen zu
ergreifen. Konkret fordert er, die Facebook-Mitglieder transparenter
zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.

In der Auseinandersetzung zwischen Facebook und dem Datenschützer
geht es um die Gesichtserkennung, die der Konzern Anfang Juni in
Deutschland für seine Fotoverwaltung eingeführt hat. Seitdem werden
Namen zu Gesichtern von "Freunden" vorgeschlagen, wenn man deren
Bilder auf die Facebook-Seiten lädt. Faceboook selbst spricht
lediglich von "Fotomarkierungen". Wer die Erfassung seiner Bilddaten
verhindern will, muss die Funktion bei Facebook extra abstellen.

Caspar befürchtet durch die Einführung der Technik weitreichende
Konsequenzen. "Es lösen sich gerade Grenzen auf", sagt der
Datenschutzbeauftragte der taz. "Der bisherige Begriff der
Privatsphäre wird sich durch die flächendeckende Einführung der
automatisierten Gesichtserkennung tiefgreifend verändern."

Sollte der Konzern Caspars Forderungen nicht erfüllen, könnte der
mit einem Bußgeld oder mit einer Unterlassungsverfügung reagieren.
Allerdings bezweifelt Facebook, das seinen Hauptsitz in den USA und
den seines europäischen Ablegers in Dublin hat, dass Johannes Caspar
überhaupt zuständig ist. Ergreift Caspar rechtlich Schritte, müsste
die Frage möglicherweise ein Gericht entscheiden.



Pressekontakt:
taz.die tageszeitung
sonntaz Redaktion
Johannes Gernert
Telefon: 030 259 02-190
gern@taz.de


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