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EU-Landwirtschaftspolitik ab 2014: Gerechter, grüner, effizienter

Geschrieben am 12-10-2011

Brüssel / Berlin (ots) - Gerechter verteilte Zahlungen für
Landwirte, mehr ökologische Nachhaltigkeit, die ausschliessliche
Förderung von aktiven Landwirten und der Abbau bürokratischer Hürden
für Kleinbauern - das sind die Kernpunkte der Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP), die die Europäische Kommission heute (Mittwoch)
in Brüssel vorgeschlagen hat. Ziel ist es, den europäischen Bürgern
durch die GAP eine gesunde und hochwertige Ernährung zu garantieren
und gleichzeitig zum Umweltschutz und der Entwicklung der ländlichen
Gebiete beizutragen.

EU-Landwirtschaftskommissar Dacian Ciolos erklärte: "Die
Europäische Kommission schlägt eine neue Partnerschaft zwischen
Europa und den Landwirten vor, um den Herausforderungen
Ernährungssicherheit, nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
und Wachstum zu begegnen. In den kommenden Jahrzehnten müssen die
Grundlagen für eine starke Landwirtschaft geschaffen werden, die dem
Klimawandel und der internationalen Konkurrenz standhalten kann und
zugleich den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.
Europa braucht seine Landwirte. Und die Landwirte brauchen die
Unterstützung Europas."

Die Kommission schlägt vor, die bisherigen Direktbeihilfen für
Landwirte durch eine Basisprämie pro Betrieb zu ersetzen, die ab
einer Summe von 150.000 Euro (pro Jahr) stufenweise gekürzt und bei
300.000 Euro gedeckelt wird. Ein "Ökologisierungszuschlag" in Höhe
von 30 Prozent der Direktzahlungen soll für besonders umweltschonende
Verfahren gezahlt werden, wie die Erhaltung der Landschaft,
unterschiedliche Anbaukulturen oder der Erhaltung von Dauergrünland.

Von den Agrarbeihilfen sollen zukünftig ausschliesslich aktive
Landwirte profitieren. Besonders fördern möchte die Kommission dabei
Junglandwirte unter 40 Jahren und sie so ermutigen, im Agrarsektor
tätig zu werden. Speziell für Kleinbauern schlägt die Kommission vor,
den Verwaltungsaufwand zu verringern und eine Pauschalzahlung von 500
bis 1000 Euro je Betrieb einzuführen. Ein Prämie soll es auch für die
Übertragung von Flächen von Kleinlandwirten, die ihre
landwirtschaftliche Tätigkeit einstellen, an andere Betriebe geben.

Das Geld für Agrarforschung und -innovation soll nach den
Vorschlägen der Kommission verdoppelt werden.

Die vorgeschlagene Reform umfasst zehn Kernpunkte:

1) Gezieltere Vergabe der Einkommensbeihilfen zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung
2) Reaktionsfähigere und besser angepasste Instrumente für das
Krisenmanagament zur Bewältigung der neuen wirtschaftlichen
Herausforderungen
3) "Ökologisierungszuschlag" für langfristige Produktivität und
die Erhaltung von Ökosystemen
4) Zusätzliche Investitionen für Forschung und Innovation
5) Eine wettbewerbsfähigere und ausgewogenere
Lebensmittelversorgungskette
6) Förderung des Umweltschutzes in der Landwirtschaft
7) Erleichterung der Niederlassung von Junglandwirten
8) Förderung der Beschäftigung im ländlichen Raum und des
Unternehmergeists
9) Bessere Berücksichtigung empfindlicher Gebiete
10) Eine einfachere und effizientere GAP

Sie wird jetzt vom Europäischen Parlament und den
EU-Mitgliedstaaten beraten.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Unter den Linden 78 - 10117 Berlin

Carsten Lietz, Tel 030 2280-2250, carsten.lietz@ec.europa.eu
Claudia Guske, Tel 030 2280-2190, claudia.guske@ec.europa.eu

twitter.com/EUberlinCLietz
www.eu-kommission.de


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