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Bahrs Vorstoß zum Transplantationsgesetz: "Scheininnovation" und "Outsourcing von Eigenverantwortung"

Geschrieben am 07-10-2011

Berlin (ots) - Vergangene Woche stellte Bundesgesundheitsminister
Daniel Bahr seinen Vorschlag für die Novellierung des
Transplantationsgesetzes vor. Wesentliche Eckpunkte: Eingeführt
werden soll die Entscheidungslösung, der eine umfassende Information
der Bürger über die Organspende vorausgehen soll - eine
Entscheidungspflicht besteht aber nicht. Die Deutsche Gesellschaft
für Nephrologie kritisiert dieses Konzept als Scheininnovation.

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) kritisiert den
Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Novellierung
des Transplantationsgesetzes. Zwar sei grundsätzlich zu begrüßen,
dass allen Versicherten zumindest einmal im Leben
Informationsmaterialien und Organspendeausweise mit der Aufforderung,
eine Erklärung abzugeben, zugestellt werden sollen, aber ohne die
Einführung einer Entscheidungspflicht könne keine wesentliche
Verbesserung der Situation erzielt werden. "Bei dem Vorschlag handelt
es sich unserer Ansicht nach lediglich um eine Scheininnovation", so
Prof. Dr. Bernhard Krämer, Leiter der Kommission Transplantation der
DGfN. "Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ableben ist noch immer
ein Tabu in unserer Gesellschaft - und ohne eine Entscheidungspflicht
wird die Mehrzahl der Menschen die Entscheidung vor sich herschieben,
wie bislang auch." Denn auch wenn in der Begründung des
Bundesgesundheitsministers von 25% Organspendeausweisträgern in der
Bevölkerung ausgegangen wurde, muss man festhalten, dass im Jahr 2010
nur bei 7% der Zustimmungen zur Organspende tatsächlich ein
Organspendeausweis zugrunde lag. Bei den übrigen 93% mussten die
engsten Angehörigen eine Entscheidung entsprechend des mutmaßlichen
Willens des Verstorbenen treffen. Doch mit den trauernden
Hinterbliebenen zu solch einem Zeitpunkt über die Organspende zu
sprechen, sei eine Zumutung für alle Beteiligten, hinzu komme eine
Unsicherheit darüber, ob das, was die Angehörigen entscheiden,
wirklich den Wünschen des Verstorbenen entspricht. "Wir dulden in der
Organspendefrage ein Outsourcing von Eigenverantwortung und der
Gesetzesvorschlag wird daran nichts ändern. Darüber hinaus ist nicht
davon auszugehen, das eine Information und Abfrage durch die
Krankenkassen von der Bevölkerung ausreichend ernst genommen wird",
kommentiert Prof. Dr. Reinhard Brunkhorst, Präsident der DGfN das
Problem.

Laut Brunkhorst und Krämer stelle der als Entscheidungslösung
titulierte Gesetzentwurf von Minister Bahr nur die Fortschreibung der
erweiterten Zustimmungslösung mit nun eindeutigerer Festlegung der
bisher schon bestehenden Aufklärungs- und Informationspflichten (der
Krankenkassen) dar. Doch will man diese seit 1997 bestehende,
letztlich erfolglose gesetzliche Regelung wirklich fortführen?

"Solange täglich in Deutschland fünf Menschen sterben, weil kein
passendes Spenderorgan zur Verfügung steht, werden wir uns nicht mit
einer solchen Scheininnovation zufrieden geben", so Brunkhorst und
Krämer und bekräftigen die Forderung der DGfN nach der
Widerspruchslösung. "Denn im Gegensatz zu der weichgespülten
Entscheidungslösung des Bundesgesundheitsministers, ist für die
Widerspruchslösung von einer (durch die Erfahrungen in Ländern wie
Österreich und Spanien belegbaren) Zunahme der Organspendezahlen um
mindestens 25-30% auszugehen und bei konsequenter Nutzung der
Widerspruchsmöglichkeit auch von einem deutlich höheren Maß an
Selbstbestimmung des einzelnen Bürgers."



Pressekontakt:
Dr. Bettina Albers
Tel.: +49 (0)3643/ 776423
Mobile + 49 (0)174/ 2165629
albers@albersconcept.de


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