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DZ Bank AG im Fokus: Wahlprüfsteine zum Anlegerschutz / SfA fühlt Parteien auf den Zahn

Geschrieben am 23-09-2011

Bremen (ots) - Heute hat die Schutzvereinigung für Anleger (SfA)
Wahlprüfsteine an die im Bundestag vertretenen Parteien versendet.
"Mit dieser Aktion wollen wir endlich damit aufräumen, dass Banken
die Gewinne einstreichen und Kapitalanleger leer ausgehen", begründet
Angelika Jackwerth, SfA-Geschäftsführerin, diese Aktion.

Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich die aktuelle Lage der
DG-Fonds-Anleger. Rund 15.000 Anleger hatten sich in den 90er Jahren
an den sogenannten DG-Fonds beteiligt, geschlossenen Immobilienfonds
des genossenschaftlichen Finanzverbundes unter Führung der DG Bank
(heute DZ Bank AG) sowie den Volks- und Raiffeisenbanken.
Eingesammelt wurden auf diese Weise rund 1,13 Milliarden DM, etwa 578
Millionen Euro. Der Finanzverbund hat davon 133 Millionen Euro - also
fast ein Viertel - für Gebühren, Provisionen und Entwicklungskosten
kassiert. "Den Anlegern dagegen droht der Totalverlust", empört sich
Jackwerth. Und wie Gutachter festgestellt hätten, konnten die
überteuerten und mit extrem hohen Kosten belasteten Kapitalanlagen
gar keinen Gewinn abwerfen, sondern waren von vornherein zum
Scheitern verurteilt. "Dennoch spielen die genossenschaftlichen
Banken, allen voran die DZ Bank AG, weiter auf Zeit und warten ab,
bis sämtliche Ansprüche Anfang 2012 verjährt sind", erläutert
Jackwerth die aktuelle Lage und kündigt an: "Solche Raubritterspiele
auf Kosten der Privatanleger wollen wir künftig verhindern." In der
SfA bündeln mehr als 800 geschädigte DG-Fonds-Anleger ihre
Interessen.

Die SfA hat fünf Wahlprüfsteine formuliert und die
Generalsekretäre und Bundesgeschäftsführer von CDU, CSU, FDP, SPD,
Bündnis90/Die Grünen und Die Linke gebeten, Antworten auf die
folgenden Fragen zu geben.

1. Der genossenschaftliche Finanzverbund, zu dem die DZ Bank AG
und die Volks- und Raiffeisenbanken gehören, hat nachweislich
tausende von Anlegern, die in DG-Fonds investiert haben, geschädigt.
Das haben Gerichte in zahlreichen Urteilen bestätigt. Falschberatung
und fehlerhafte Prospektangaben waren die Gründe. Müssen die DZ Bank
AG sowie die Volks- und Raiffeisenbanken alle geschädigten Anlegern
mit fairen Angeboten entgegenkommen oder muss aus Ihrer Sicht jeder
einzelne Anleger klagen?

2. Die DZ Bank AG sowie die Volks- und Raiffeisenbanken sitzen das
Problem mit den geschädigten Anlegern aus, weil Ende 2011 die
Schadensersatzansprüche der Anleger verjähren. Wie ist dieses
Verhalten aus der Sicht einer im Bundestag vertretenen Partei zu
bewerten?

3. Derzeit müssen Anleger nachweisen, dass sie von Bankberatern
oder freien Anlageberatern geschädigt wurden. Wir fordern die Umkehr
der Beweislast, weil dadurch die Chancen des Anlegers auf eine rasche
und kostengünstige außergerichtliche Einigung enorm gesteigert
würden. Banken und Anlagevermittler sind dann gezwungen, ihre
Anlageberatung sehr viel transparenter zu gestalten. Wie steht Ihre
Partei dazu?

4. Das Thema Verjährungsfristen ist für Nicht-Juristen kaum
nachvollziehbar. Wir fordern einfache und ausreichend lange
Verjährungsfristen, weil geschädigte Anleger in der Regel erst nach
einigen Jahren feststellen, dass sie in zweifelhafte Produkte
investiert haben. Außerdem müssen sie wissen, wann und wie lange sie
Ansprüche geltend machen können. Welchen Standpunkt vertritt Ihre
Partei in Sachen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche?

5. Ist Ihre Partei mit den bisherigen Maßnahmen zum Anlegerschutz
zufrieden oder fordern Sie weitergehende Maßnahmen? Wenn ja, welche?



Für Rückfragen:
Schutzvereinigung für Anleger e. V.
Angelika Jackwerth
Geschäftsführung
Telefon: 0421-62 06 580
Mobil: 0173-2824196
info@sfa-verein.de


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