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Stübgen/Barthle: Das Bundesverfassungsgericht sagt ja zur europäischen Solidarität und stärkt die Rolle des Bundestages

Geschrieben am 07-09-2011

Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in
Sachen "Griechenlandhilfe" und "Euro-Rettungsschirm" vom 07.
September 2011, erklären der Europapolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen und der
Haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Barthle:

"Mit seinem heutigen Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht
den bisherigen Kurs der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen
zur Stabilisierung des Euro. Es hat streng konditionierte
Finanzhilfen für notleidende Euro-Staaten explizit als
verfassungsgemäß erachtet. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die
klare Aussage des Gerichts, dass die Einrichtung einer Europäischen
Haftungsgemeinschaft (Euro-Bonds) zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit
dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Urteil kommt zum richtigen
Zeitpunkt und ist ein positives Signal für die bisherige
Stabilisierungspolitik Deutschlands und seiner europäischen Partner.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt die Integrationsverantwortung
des Deutschen Bundestages und seine haushaltspolitische
Gesamtverantwortung sehr ernst. Sie begrüßt daher ausdrücklich, dass
die Mitwirkung des Bundestags bei künftigen Hilfen gestärkt wurde.
Bereits vor der heutigen Entscheidung sind wir hinsichtlich der
Beteiligungsrechte tätig geworden. Die von uns geplante stufenweise
Beteiligung des Bundestags geht sogar über die Vorgaben des Gerichts
hinaus. Wir sind insofern auf dem richtigen Weg. Die rechtlichen
Vorgaben des Gerichts werden wir - wie angekündigt - in unsere
aktuellen Beratungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF einbeziehen.

Das Urteil anerkennt die von den Mitgliedstaaten und insbesondere
von Deutschland gezeigte Solidarität. Der von der Bundesregierung und
vom Deutschen Bundestag im Mai 2010 eingeschlagene Weg zur
Unterstützung notleidender Euro-Mitgliedstaaten wird durch das Urteil
ausdrücklich bestätigt. Damit ist der Weg frei für eine Ertüchtigung
der befristeten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
und die Änderung des deutschen Stabilisierungsmechanismusgesetz.

Nach einer genauen Auswertung des Urteils gilt es, die Vorgaben
des Gerichts umzusetzen. Das Urteil bekräftigt uns in der Auffassung,
dass für die Ausweitung der Befugnisse der EFSF und zur Schaffung
eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms eine Verstärkung der
parlamentarischen Mitwirkungs- und Kontrollrechte notwendig ist.
Dabei haben wir immer betont, dass ein Mittelweg gefunden werden muss
zwischen der operativen Handlungsfähigkeit des Euro-Rettungsschirms
und einer umfassenden Beteiligung des Deutschen Bundestags in allen
wesentlichen, insbesondere haushalts relevanten Fragen.

Bereits zu Beginn der Woche hatten die Fraktionen der
Regierungskoalition sich daher auf weitgehende abgestufte
Mitwirkungsrechte des Bundestags bei der Änderung des "Gesetzes zur
Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen
Stabilisierungsmechanismus" (StabMechÄndG) verständigt. Nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir die von uns
beschlossenen Leitlinien jetzt rasch in das Gesetz einarbeiten.
Hinter diese Grundsätze zur Parlamentsbeteiligung werden wir auch
nicht zurückgehen.

Die Opposition laden wir ausdrücklich ein, daran mitzuwirken. Es
ist gute Tradition im Deutschen Bundestag, dass über die Rechte des
Parlaments ein breiter Konsens angestrebt werden sollte."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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