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Hasselfeldt: Euro-Stabilisierung ist mit Grundgesetz vereinbar

Geschrieben am 07-09-2011

Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil
zu den Krediten für Griechenland und zum Euro-Rettungsschirm
verkündet. Dazu erklärt die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt:

"Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine klare
Bestätigung der von der Koalition und ihren europäischen Partnern
getroffenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Eurozone. Sowohl die
Kredite für Griechenland als auch die Schaffung eines Rettungsschirms
für Eurostaaten stehen fest auf dem Boden des Grundgesetzes und
unserer Rechtsordnung. Mit dem Urteil wird unser Ansatz bekräftigt,
dass notwendige Solidarität mit den in Schieflage geratenen
Euro-Staaten nur gewährt werden kann, wenn gleichzeitig die
Eigenverantwortung der betroffenen Partner eingefordert und umgesetzt
wird.

Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, dass der Deutsche
Bundestag das letzte Wort bei der Vergabe von Finanzhilfen haben
muss, steht voll im Einklang mit dem von der Koalition in der letzten
Woche entwickelten abgestuften Verfahren zur parlamentarischen
Mitwirkung beim ertüchtigten Euro-Rettungsschirm. Die Haushaltsrechte
des Bundestags bleiben damit in vollem Umfang gewahrt. Alle
Bürgschaften an Eurostaaten bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Bundestags.

Der Ertüchtigung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
(EFSF II) und ihrer Umsetzung im nationalen Recht steht damit nichts
mehr im Weg. Wir werden nach eingehender Prüfung des Urteils die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im anstehenden
Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Ich bin mir sicher, dass wir
nun rasch gemeinsam mit der Opposition zu einer Einigung gelangen und
die Parlamentsbeteiligung auf eine breite parlamentarische Basis
stellen.

Mit dem heutigen Urteil sind die Grundlagen dafür gelegt, dass wir
die historischen Herausforderungen, vor denen die Euro-Zone steht,
dauerhaft bewältigen können."



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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