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Hühnerkäfige noch bis 2035? (mit Bild)

Geschrieben am 08-07-2011

Bonn/Berlin (ots) -

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Verbraucherschutz (BMELV) musste sich heute auf Antrag des Landes
Rheinland-Pfalz vor dem Bundesrat zu der weiteren Zukunft der
Käfighaltung von Legehennen erklären: Die Bundesministerin Ilse
Aigner hat dabei ihren Verordnungsentwurf verteidigen lassen, der den
bestehenden Kleingruppen-Käfiganlagen einen Bestandsschutz bis zum
Jahr 2035 garantiert. Diese großzügige Frist sei weder rechtlich,
wirtschaftlich und schon gar nicht ethisch begründbar, kritisiert der
Deutsche Tierschutzbund die Absicht des BMELV scharf. Im Bundesrat
kam heute erneut das Verbot der Brandzeichen für Pferde zur Sprache,
dass die Länderkammer bereits mit Mehrheit fordert. Der Deutsche
Tierschutzbund erwartet von der Bundesministerin Ilse Aigner ein
sofortiges Verbot der "Verbrennungen Dritten Grades" bei Fohlen.

"Dieses großzügige Geschenk an die Käfiglobby ist inakzeptabel. Es
ist auch ein Schlag ins Gesicht der Tierschützer, die gemeinsam mit
Millionen Bürgerinnen und Bürgern seit nahezu 60 Jahren für die
Freiheit der Hühner kämpfen. Frau Aigner hatte noch vor wenigen
Wochen eine Tierschutzoffensive angekündigt. An der Frage, wie lange
die Käfiganlagen für Hühner in Betrieb bleiben, wird daher auch das
tierschützerische Engagement der Bundesministerin Ilse Aigner
gemessen." erklärte heute Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes, zu Beginn einer Aktion vor dem Bundesrat.

Die Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen wurde durch
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur
Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG
erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung /
Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein
DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für verfassungswidrig. Der
Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn
an als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das.
"Noch am selben Tag, am dem der Bundesrat 2006 die Käfige mit
Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die
Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat,
wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Auch
deshalb muss jedweder Bestandsschutz gegenstandslos sein", fügt Apel
hinzu.



Pressekontakt:
Deutscher Tierschutzbund e.V.
- Pressestelle -
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Tel.: 0228-6049624
Fax: 0228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de


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