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Chancen nicht genutzt: Niedersächsischer Landtag verabschiedet neues Heimgesetz / Politische Kompromisse hinter verschlossenen Türen verhindern sachgerechte Lösungen für die Tagespflege

Geschrieben am 29-06-2011

Hannover (ots) - Am 28.06.2011 hat der Niedersächsische Landtag
mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD das Gesetz zum Schutz von
Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern (NHeimG) beschlossen. Nach einem
fast dreijährigen Gesetzgebungsverfahren mit teilweise innovativen
Ansätzen fällt die Bilanz des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste (bpa) ernüchternd aus.

Der von vielen Experten unterstützte ursprüngliche Gesetzesentwurf
wurde kurz vor der Abstimmung im Landtag durch den Sozialausschuss
gegen den Rat der Fachleute in einigen Punkten zum Nachteil der
Träger von Pflegeeinrichtungen und der Pflegebedürftigen geändert.
"Damit haben sich CDU und FDP allein aus parteitaktischen Gründen die
Zustimmung der SPD "erkauft", um beim Thema Pflege nicht weiter von
der Opposition getrieben zu werden", so Karsten Neumann,
Vorstandsvorsitzender der bpa-Landesgruppe Niedersachsen.

Besonders schwerwiegend ist dabei die Wiederaufnahme der
Tagespflegeeinrichtungen in den Geltungsbereich des NHeimG auf Wunsch
der SPD. Wegen des fehlenden stationären Charakters der Einrichtungen
hatte der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Sozialministeriums auf
Betreiben des bpa die Herausnahme der Tagespflegen aus dem Heimrecht
vorgesehen. Die Streichung der überflüssigen und fachlich nicht
gerechtfertigten staatlichen Überprüfungskultur wäre im Interesse der
Gäste gewesen und hätte einen weiteren Ausbau dieser attraktiven
Versorgungsform zu Folge gehabt. "Diese Chance hat die
Sozialministerin Frau Özkan leider nicht genutzt", so Karsten Neumann
weiter.

Ebenfalls kritisch im Hinblick auf die Wirkungen des Gesetzes
sieht der bpa die weitestgehende Einbeziehung der ambulant betreuten
Wohngemeinschaften in das Heimrecht. Zwar ist der Wunsch des
Gesetzgebers nachvollziehbar, Umgehungstatbestände und "Heime light",
wie sie in der Vergangenheit geschaffen wurden, zu beseitigen. Jedoch
befürchtet der bpa, dass durch die konkrete Formulierung des Gesetzes
die gesellschaftlich gewollte Ausweitung von alternativen Wohnformen
eher beeinträchtigt als gefördert wird.

"Im Gegensatz dazu begrüßen wir die Reduzierung von
Anzeigepflichten der Heimträger", so Karim Amer, stellv.
Vorstandsvorsitzender des bpa Niedersachsen. "Umso bedauerlicher ist
es, dass die Bürokratie bei den Überprüfungen der Heimaufsicht weiter
ausgebaut wurde", so Amer weiter.

"Wir fordern, dass dem im Gesetz enthaltenen Appell der
Landesregierung nach einem ausschließlichen Angebot von Einzelzimmern
im Pflegeheim nun auch Taten folgen und die Landesregierung in
Zukunft entsprechende Finanzmittel über die Kommunen für neue
Einrichtungen zur Verfügung stellt", so Henning Steinhoff, Leiter der
bpa-Landesgeschäftsstelle Niedersachsen des bpa abschließend.



Pressekontakt:
Henning Steinhoff, Leiter der Landesgeschäftsstelle Niedersachsen,
Tel.: 05 11 / 12 35 13-40


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