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Kauder: Organspenden sind ein Zeichen der Solidarität

Geschrieben am 05-06-2011

Berlin (ots) - Zum Tag der Organspende am vergangenen Samstag hat
der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder seine
Position zur Neuregelung des Transplantationsgesetzes dargelegt. Sie
erhalten hiermit eine Dokumentation des Beitrags, den Spiegel-Online
veröffentlicht hat:

"Wir erleben in diesen Monaten ein neues Interesse am Thema
Organspende. Organisationen wie die Deutsche Stiftung
Organtransplantation, Patientenverbände oder Initiativen wie Pro
Organspende, aber nicht zuletzt die Krankenkassen haben es in
jahrelanger Arbeit geschafft, es mehr in das Bewusstsein der
Öffentlichkeit zu rücken. Auch der bundesweite Tag der Organspende an
diesem Samstag, der unter dem Motto "Richtig. Wichtig. Lebenswichtig"
steht, wird weiter dazu beitragen. Es ist eine Bewegung entstanden,
die im besten Sinne für bürgerschaftliches Engagement steht.

Und doch, machen wir uns nichts vor, für viele Bürger wird die
Entscheidung, ein Organ zu spenden, immer schwierig bleiben. Wer über
eine Organspende nachdenkt, muss sich zwangsläufig mit dem eigenen
Tod auseinandersetzen. Nicht jedem fällt dies leicht, zumal unsere
Gesellschaft im Grunde nur den Gesunden, Leistungsfähigen,
Erfolgreichen huldigt. Es wird weiter viel Aufklärungsarbeit
notwendig sein.

Vielleicht können aber schon diese Zahlen wieder einige mehr zum
Nachdenken bewegen: In Deutschland warten etwa 12.000 Patienten jedes
Jahr auf ein Spenderorgan. Drei von ihnen sterben aber pro Tag, weil
es nicht ausreichend Organspender gibt. Die Wartelisten sind lang.
2009 konnten beispielsweise 2172 Nieren verpflanzt werden. Aber
allein 8014 Patienten warteten auf dieses Organ.

Was kann aber nun die Politik angesichts dieses Befundes tun? Neue
Appelle, ständiges Werben sind sicher nötig. Als Politiker, der dem
christlichen Menschenbild verpflichtet ist, fühle ich mich wie viele
andere meiner Kollegen aber auch zum Handeln aufgefordert. Auch der
Gesetzgeber ist gefragt. Wir müssen erreichen, dass noch mehr
Menschen bereit sind, Organe zu spenden. Es gibt keine verlässlichen
Zahlen. Aber wenn selbst ein Viertel der Bürger - das ist die
Höchstschätzung - einen Organspendeausweis haben sollte, wäre dies
immer noch zu wenig.

Auch in den Parteien treibt dies viele um. Dazu hat sicher auch
mein Kollege Frank-Walter Steinmeier beigetragen, der seiner Frau
eine Niere gespendet hat. Er ist ein Vorbild. Frank-Walter Steinmeier
hat sich schon vorher für die Förderung der Organspende eingesetzt.
Sein Verhalten verdient höchsten Respekt.

In Deutschland wird derzeit noch die sogenannte
Einverständnislösung praktiziert. Sie beruht auf dem Gedanken, dass
der Spender vor einer Organentnahme stets sein Einverständnis
abgegeben haben muss. Daran muss weiter festgehalten werden,
gleichzeitig ist er jedoch weiterzuentwickeln.

Manche - auch in den Ländern - denken heute an die Einführung
einer sogenannten Widerspruchslösung. Sie wird auch in einigen
europäischen Ländern praktiziert. Für mich ist dies aber kein
gangbarer Weg. Der Staat darf die Bürger nicht durch Gesetz zunächst
auf eine Organspende festlegen, von der sie sich nur aktiv durch
einen Widerspruch lösen können.

Die Organspende ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Sie ist,
auch wenn sie erst nach dem Tod Folgen hat, viel mehr als
beispielsweise eine testamentarische Verfügung über einen bestimmten
Vermögensgegenstand. Die Entscheidung berührt den Kern der
Persönlichkeit, die über den Tod hinaus geschützt ist. Ein der
Freiheit verpflichteter Staat darf in dieser hochsensiblen und
höchstpersönlichen Frage niemanden zwingen oder drängen.

Sehr wohl kann der Staat aber seine Bürger zu einer Entscheidung
für oder gegen eine Organspende auffordern. Das ist ein großer
Unterschied zur Widerspruchslösung. Eine solche Entscheidungslösung
basiert auf dem Gedanken, dass jeder Mensch einmal in seinem Leben,
möglichst in jungen Jahren, mit der Frage der Organspende
konfrontiert wird. Der Staat bittet seine Bürger damit nur, Stellung
zu beziehen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Diese Bitte um Entscheidung kann beim Erwerb des Führerscheins
geschehen. Denkbar ist auch, die Ausstellung von Pass oder
Personalausweis dafür zu nutzen. Über die Einzelheiten kann und muss
man noch reden. Zentral ist für mich: Die Entscheidung muss
freiwillig bleiben. Niemand wird auch gezwungen sein, die Erklärung
auszufüllen. Er kann sie auch weglegen.

Im Deutschen Bundestag werden wird Ende Juni eine große Anhörung
zu dem Thema veranstalten. Dabei werden wir uns auch fragen müssen,
ob die Bereitschaft zur Organspende von Zeit zu Zeit erneuert werden
muss, damit sie gültig ist. Ich neige derzeit dazu, dass eine einmal
abgegebene Erklärung ihre Gültigkeit bis zur Erklärung des Gegenteils
behält. Dies würde auch der Rechtsklarheit dienen.

Dass wir in Deutschland noch zu wenige Organspenden haben, liegt
aber auch in den Arbeitsabläufen in den Krankenhäusern. Diese sind
schon nach gegenwärtiger Gesetzeslage verpflichtet, mögliche
Organspender zu melden. Tatsächlich sollen nach Schätzungen eines
Patientenverbands aber nur 40 Prozent der Kliniken dieser
Verpflichtung nachkommen. Grund soll sein, dass die Organentnahme
vielfach sehr aufwendig ist.

Ich bin froh, dass das Bundeskabinett nun in der kommenden Woche
in diesem Zusammenhang einen Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser soll
die in Frage kommenden Krankenhäuser nochmals ausdrücklich
verpflichten, den Hirntod möglicher Organspender an die Stellen zu
melden, die für die Koordinierung von Organspenden zuständig sind. In
den Kliniken soll es künftig auch gesetzlich abgesichert einen
Transplantationsbeauftragten geben.

Mir ist bewusst, dass es bei dem Thema große Ängste und Vorbehalte
in der Bevölkerung gibt. Diese sind aber unbegründet. Es kursieren
zahlreiche Vorurteile. Die Sorge etwa, man bekäme als Organspender im
Fall einer schweren Erkrankung im Krankenhaus weniger Hilfe, um zu
überleben, ist nicht zutreffend. Die Ärzte in unseren Krankenhäusern
wollen jedem Patienten helfen. Da bin ich mir sicher. Die
Voraussetzung für eine Organspende ist die eindeutige Feststellung
des Hirntods.

Organspenden können dazu beitragen, eine Gesellschaft menschlicher
zu machen. Die Gesellschaft rückte ein Stück mehr zusammen, gerade in
einer Zeit, wo scheinbar Einzelinteressen immer mehr im Vordergrund
stehen. Eine Organspende gibt anderen neue Lebens- und
Heilungschancen. Das Ende der eigenen Existenz wird so zu einem
Neuanfang für andere. Die Organspende ist ganz im Sinne der
christlichen Nächstenliebe ein Zeichen der Solidarität. Die großen
Kirchen sehen dies genauso.

Am 29. Juni wird der Bundestag zu den ethischen Fragen eine
Vielzahl von Experten anhören. Ziel ist es, noch in diesem Jahr ein
überarbeitetes Gesetz zu verabschieden, das mittelfristig zu einer
Erhöhung der Organspenden führt.

Ich hoffe, dass wir Parlamentarier zu einer möglichst einhelligen
Position kommen, im Sinne der Befürwortung der von mir vertretenen
Entscheidungslösung. Sie wird beiden Zielen gerecht: Einerseits die
Spendenbereitschaft zu vergrößern, sie aber andererseits immer von
der freien Entscheidung jedes Einzelnen abhängig zu machen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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