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NRZ: NRW kehrt bei Drogen ab Juni zu alten Eigenbedarfsmengen zurück

Geschrieben am 29-05-2011

Essen (ots) - Essen. In Nordrhein-Westfalen gelten ab dem 1. Juni
wieder die alten Eigenbedarfgrenzen bei Drogen - 10 Gramm bei
Cannabisprodukten und je ein halbes Gramm bei Heroin, Kokain oder
Amphetaminen. Das berichtet die Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ,
Montagausgabe). Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat dies in
einem entsprechenden Erlass geregelt, der der NRZ vorliegt. Unterhalb
der Eigenbedarfsgrenzen kann die Justiz Verfahren einstellen, muss es
aber nicht.

Der Erlass markiert eine ganze Reihe Ausnahmen, bei denen die
Strafverfolger dennoch aktiv werden sollen - etwa wenn es Anzeichen
für Rauschgifthandel gibt, die Tat in Haftanstalten begangen oder der
Straßenverkehr gefährdet wurde. Wenn Drogen vor Jugendlichen genutzt,
auf Spielplätzen oder vor Schulen erworben wurden, schließt der
Erlass ebenfalls aus, dass Verfahren eingestellt werden. Zudem seien
die Eigenbedarfsmengen nur als "Richtwerte" zu verstehen, so das
Justizministerium. Sollte es sich um Drogen mit hohem Wirkstoffgehalt
handeln, könnten Staatsanwälte auch bei geringen Mengen weiter
ermitteln.

Kutschatys Vorgängerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte
die Grenze bei Cannabis auf sechs Gramm gesenkt und bei harten Drogen
ganz gestrichen. "Das war ein Fehler, der dazu führte, dass auch
Gelegenheitskonsumenten unnötig kriminalisiert werden", sagt
Kutschaty. Er hatte bereits vor Monaten angekündigt, den Schritt
rückgängig zu machen. Aus Sicht der Landesregierung könne man
Jugendlichen, die Drogen "ausprobieren" wollen, nur mit Aufklärung
begegnen, und Schwerabhängige bräuchten in erster Linie wirksame
Hilfe, so Kutschaty. Das Gesundheitsministerium habe umfangreiche
Präventionsmaßnahmen ausgelegt. Kutschaty selbst bringt noch eine
flächendeckende Kampagne an Schulen ins Gespräch - Motto: "Lasst die
Finger von dem Zeug."



Pressekontakt:
Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung
Redaktion

Telefon: 0201/8042607


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