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EANS-Hauptversammlung: BENE AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 12-05-2011

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BENE AG
Waidhofen an der Ybbs, FN 89102 h

Einladung
zu der am Donnerstag, dem 9. Juni 2011, um 11.00 Uhr
im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs
3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1
stattfindenden
7. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft

T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht zum 31. Jänner 2011, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Jänner 2011 und
des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2010/11.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11.

4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für
das Geschäftsjahr 2011/12.

5. Beschlussfassung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder des
Aufsichtrates für das Geschäftsjahr 2010/11.

6. Wahl von bis zu vier Personen in den Aufsichtsrat.

7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, im
gesetzlich jeweils höchstzulässigem Ausmaß eigene Aktien ohne
besondere Zweckbindung und unter Ausschluss des Handels in eigenen
Aktien als Zweck des Erwerbs während einer Geltungsdauer von dreißig
Monaten ab dem Tag dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 9. Dezember
2013, zu erwerben, sowie über die Ermächtigung zur Verwendung solcher
Aktien ohne weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zur
Einziehung oder zum Wiederverkauf, auch auf eine andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer
Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Der Jahresabschluss mit dem
Lagebericht, der Corporate-Governance-Bericht, der Konzernabschluss
mit dem Konzernlagebericht, sowie der Bericht des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2010/11, die Beschlussvorschläge, die Lebensläufe
und Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß
§ 87 Abs. 2 AktG, der Bericht des Vorstands über den Ausschluss der
allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) gemäß §§ 65
Abs 1b iVm 153 Abs 4 AktG zu TOP 7), der vollständige Text dieser
Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht sind ab 19.05.2011 auf der Internetseite unserer
Gesellschaft www.bene.com unter der Rubrik Hauptversammlung im
Bereich Investor Relations zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen
liegen ab dem oben genannten Zeitpunkt zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 3340 Waidhofen/Ybbs,
Schwarzwiesenstraße 3, sowie in den Geschäftsräumen in 1010 Wien,
Neutorgasse 4-8, am Empfang auf. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär
unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen
zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 19. Mai 2011 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 3340 Waidhofen/Ybbs,
Schwarzwiesenstraße 3, Investor Relations, oder per Telefax unter der
Telefaxnummer +43 (0)1 8900 500 79, zugeht. Zum Nachweis des
Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 30. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 8900 500 79, per Post an BENE AG, Investor
Relations, 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, oder per
E-Mail an anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberakten die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Aktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung ausgeführte
sinngemäß gilt.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.bene.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Montag, den 30. Mai 2011, 24:00 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
06. Juni 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.

Per Post:
BENE AG, Investor Relations,
Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79 oder per E-Mail:
anmeldung.bene@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am oben genannten Tag ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gemäß §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) - Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN - Depotnummer, anderenfalls eine sonstige
Bezeichnung - Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 30. Mai 2011 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft bis spätestens 8. Juni 2011, 16.00 Uhr, an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post:
BENE AG, Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3
3340 Waidhofen/Ybbs

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 79 Per E-Mail:
anmeldung.bene@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.bene.com in der Rubrik
Hauptversammlung im Bereich Investor Relations abrufbar. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bene.com in der
Rubrik Investor Relations unter HV 2011 ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43-1-8763343-0, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail
michael.knap@iva.or.at .

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der
Aktien der Gesellschaft auf 24.347.352 Stück. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
24.347.352 Stück.

Waidhofen an der Ybbs, im Mai 2011
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BENE AG
Schwarzwiesenstrasse 3
A-3340 Waidhofen/Ybbs
Telefon: +43/7442/500-0
FAX: +43/7442/500-3380
Email: office@bene.com
WWW: www.bene.com
Branche: Möbel
ISIN: AT00000BENE6
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

ots Originaltext: BENE AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investor Relations:
Mag. Klaus Fahrnberger
Schwarzwiesenstraße 3
A-3340 Waidhofen/Ybbs
IR Hotline: +43-7442-500-3100
ir@bene.com

Branche: Möbel
ISIN: AT00000BENE6
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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