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Wer wählt wen? / So funktioniert die Sozialwahl (mit Bild)

Geschrieben am 05-05-2011

Hamburg (ots) -

Ein Gesundheitssystem, in dem Versicherte mitentscheiden können,
was mit ihren Beiträgen passiert und welche Leistungen ihre
Krankenkasse anbietet? Die meisten Menschen werden sagen: "Das gibt´s
doch nicht." Und doch, das gibt es - und zwar in Deutschland. Aktuell
sind wieder 48 Millionen Krankenkassenmitglieder und
Rentenversicherte aufgerufen, bei der Sozialwahl über die Parlamente
ihrer Versicherungen mitzubestimmen. Allein bei der Techniker
Krankenkasse (TK) sind rund 5,4 Millionen Menschen stimmberechtigt.
Nach der Bundestags- und der Europawahl ist die Sozialwahl damit die
drittgrößte Wahl in Deutschland.

Sozialwahl - das heißt: gelebte Demokratie. Denn der Gesetzgeber
gibt in der Gesundheitspolitik zwar in vielen Bereichen den Rahmen
vor, die Betroffenen selbst füllen diesen Rahmen aber über ihre
Selbstverwaltungen mit Leben. "Die Sozialwahl bietet den Mitgliedern
der Krankenkassen die Chance, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen,
die ihr Leben und ihre Gesundheit in elementarer Weise betreffen",
sagt Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des TK-Vorstandes.

Zurzeit können die TK-Mitglieder ab 16 Jahren wieder bestimmen,
wer ihre Interessen in den kommenden sechs Jahren in ihrem Parlament,
dem Verwaltungsrat, vertreten soll. Und das ganz einfach per Post,
denn die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Porto fällt für die
Wähler nicht an. Wahlurnen sind die über 100.000 Post-Briefkästen in
Deutschland. Spätestens am 1. Juni müssen die roten Umschläge mit den
Wahlzetteln dann wieder bei der TK sein. Gerald Weiß,
Bundeswahlbeauftragter für die Sozialwahlen, rät jedem
Krankenkassenmitglied, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen: "Es
geht um strategische Mitbestimmung der Versicherten in ihrer eigenen
Krankenkasse. Sie bestimmen, wo es lang geht, und nicht der Staat",
so Weiß.

Zur Wahl steht der Verwaltungsrat: Das höchste
Entscheidungsgremium der TK. Er setzt sich aus jeweils 15
ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber
zusammen. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Satzung zu verabschieden,
den Haushalt zu beschließen, alle wichtigen Finanzentscheidungen zu
verantworten und den hauptamtlichen Vorstand zu wählen aber auch zu
kontrollieren. Außerdem ist er für alle Leistungen verantwortlich,
die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen - bei der TK zum
Beispiel Reiseimpfungen, Wahltarife oder Präventionsangebote wie das
Bonusprogramm.

Ähnlich wie der Deutsche Bundestag ist der Verwaltungsrat als
Arbeitsparlament aufgestellt. Das heißt: Die konkrete Arbeit findet
in Ausschüssen statt, in denen die ehrenamtlichen Mitglieder
Erfahrungen aus ihrem täglichen Leben einbringen und lebhaft
diskutieren. Sie bereiten die Entscheidungen vor, die der
Verwaltungsrat später beschließt. Neben dem Hauptausschuss gibt es im
TK-Verwaltungsrat einen Finanzausschuss und einen Sozialpolitischen
Ausschuss. Darüber hinaus gibt es vier Widerspruchsausschüsse. Diese
erfüllen eine ganz besondere Aufgabe, so Helmuth Doose, Vorsitzender
des TK-Wahlausschusses für die Sozialwahl 2011: "Hier überprüfen die
ehrenamtlichen Selbstverwalter auf Wunsch von Versicherten
Leistungsentscheidungen der TK. Sie schauen sich die Sachlage noch
einmal ganz konkret an und revidieren in begründeten Fällen auch
schon mal Entscheidungen der Kasse zugunsten der Versicherten."

Mehr Informationen zur Sozialwahl und zu den bei der TK zur Wahl
stehenden Listen gibt es im Internet unter www.tk.de/sozialwahl.
Angaben zu allen Trägern, deren Versicherte bei der Sozialwahl selbst
wählen können, sind unter www.sozialwahl.de zu finden.

Zum Hintergrund:

Weitere Informationen zur Sozialwahl sowie zahlreiche Pressefotos
und Infografiken enthält der aktuelle Medienservice "Gelebte
Demokratie - Die Sozialwahl 2011", zu finden unter
www.presse.tk.de/sozialwahl.



Für Rückfragen:

Inga Laboga und Michael Schmitz, TK-Pressestelle
Tel. 040-6909-1783
Fax 040-6909-1353
E-Mail: pressestelle@tk.de


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