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Menschenrechtsinstitut fordert Änderungen der Regelungen zur Abschiebungshaft und zur Inhaftierung von Minderjährigen

Geschrieben am 31-03-2011

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt
dem Gesetzgeber anlässlich des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens
zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union in deutsches Recht, gesetzliche Regelungen zur Abschiebungshaft
zu ändern. "Der Gesetzgeber sollte die in Deutschland mögliche
Haftdauer von 18 Monaten deutlich senken; zudem sollte er eine
Regelung schaffen, welche die Anordnung von Abschiebungshaft
gegenüber unbegleiteten Minderjährigen grundsätzlich untersagt",
erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für
Menschenrechte.

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen,
mit dem die Regierung die so genannte Rückführungsrichtlinie der EU
vom Dezember 2008 in Deutschland umsetzen will. Hendrik Cremer,
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut und Autor des heute
veröffentlichten Positionspapiers "Abschiebungshaft und
Menschenrechte", erklärte: "Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung
orientiert sich hinsichtlich der Abschiebungshaft allein an den
Vorgaben der europäischen Richtlinie. Einer menschenrechtlichen
Bewertung hält er nicht stand. Die nach dem Gesetzesentwurf
beibehaltene Höchstdauer der Abschiebungshaft von bis zu 18 Monaten
ist mit dem grund- und menschenrechtlichen Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit unvereinbar." Bei der Abschiebungshaft handele es
sich schließlich nicht um eine Strafhaft; ihr Zweck sei
ausschließlich die Durchführung der Abschiebung. In den meisten
EU-Staaten sei die zulässige Haftdauer deutlich geringer.

Cremer betonte, dass Deutschland Vertragsstaat der
UN-Kinderrechtskonvention sei und die Konvention seit Juli 2010 ohne
Vorbehalte voll anerkenne. Dies müsse Konsequenzen für den
Gesetzgeber haben, da es mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht
vereinbar sei, Abschiebungshaft gegenüber unbegleiteten
Minderjährigen anzuordnen. Artikel 20 der Kinderrechtskonvention
begründe vielmehr ein Recht auf den besonderen Schutz und Beistand
des Staates für Minderjährige ohne elterlichen Schutz.

Hendrik Cremer: Policy Paper "Abschiebungshaft und Menschenrechte.
Zur Dauer der Haft und zur Inhaftierung von unbegleiteten
Minderjährigen in Deutschland",
Deutsches Institut für Menschenrechte. Berlin 2011
http://www.presseportal.de/go2/migrationintegration



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon 030 25 93 59 - 14, Mobil 01 60 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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