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Götz: Kommunen nutzen die Instrumente des Baugesetzbuches

Geschrieben am 25-02-2011

Berlin (ots) - Zur aktuellen Debatte über die Änderung des
Baugesetzbuches in § 35 (Außenbereich der Gemeinden) erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz:

"In diesem Jahr wollen wir das Baugesetzbuch (BauGB) und die
Baunutzungsverordnung (BauNVO), wie im Koalitionsvertrag verankert,
umfassend prüfen und an die Entwicklung anpassen. Das geltende Bau-
und Planungsrecht hat sich bewährt und wird von den Städten und
Gemeinden in hohem Maße akzeptiert. Im Wesentlichen wird es bei der
Novellierung deshalb darum gehen, die bestehenden Planungsinstrumente
fortzuschreiben. Für das Bauen im Außenbereich haben die Kommunen
schon heute einen Instrumentenkasten, aus dem sie auswählen können.
Von der Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans für den
Außenbereich, über die Aufstellung mehrerer Bebauungspläne, die den
Außenbereich der Gemeinde ganz oder teilweise erfassen, bis zur
Ausweisung von Sondergebieten in Bebauungsplänen für gewerbliche
Tierhaltungsbetriebe. Ansiedlungen von Anlagen der
Intensivtierhaltung haben in bestimmten Regionen im
planungsrechtlichen Außenbereich stark zugenommen. Wie mit der
Problematik umgegangen wird, können die Gemeinden in Kenntnis der
örtlichen Gegebenheiten am besten entscheiden. Zum Beispiel sind im
Landkreis Emsland derzeit mehrere Gemeinden dabei, mit den
Instrumenten der geltenden Bauleitplanung die Entwicklung größerer
Anlagen zur Haltung von Tieren zu steuern.

Unabhängig davon werden wir das Thema mit in die Beratungen zum
BauGB aufnehmen und - wenn notwendig - auch Lösungen finden. Es ist
unsere politische Aufgabe, das Für und Wider sorgfältig im
parlamentarischen Verfahren abzuwägen. Und das werden wir tun. Neben
dem Außenbereich muss bei der Novellierung des Bau- und
Planungsrechts auch der Innenbereich stärker Berücksichtigung finden.
Innenstädte und Ortskerne sind die Schlüssel für eine gute
Stadtentwicklung. Urbanität und Baukultur setzen den qualitativen
Anspruch für eine attraktive Kommune, in der man gerne lebt. Und
schließlich sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter
beschleunigt werden. Dies wird zu Kostenentlastungen vor allem im
kommunalen Bereich führen. Es ist im Planungsrecht eine gute
Tradition, mit ausgewählten unterschiedlichen Städten, Gemeinden und
Kreisen zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens die Auswirkungen
der beabsichtigten Änderungen zu erproben. Im Gegensatz zu den Grünen
wollen wir das Bau- und Planungsrecht nicht gestückelt, sondern im
Zusammenhang beraten und in diesem Jahr zum Abschluss bringen. Das
ist für die, die in den Kommunen damit arbeiten müssen, der bessere
Weg."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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