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Neue OZ: Kommentar zu Stasi / Behörden

Geschrieben am 09-02-2011

Osnabrück (ots) - Fehler korrigiert

Der Beschluss des Kabinetts war längst überfällig: Seit 2007
dürfen Polizisten, Lehrer, Pastoren oder Verbandsfunktionäre von
ihren Arbeitgebern nicht mehr auf Stasi-Verstrickungen abgeklopft
werden, weil der Gesetzgeber Auskünfte zur DDR-Vergangenheit der
Mitarbeiter drastisch beschnitten hatte. Als Folge tendierte die Zahl
der überprüften Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst
zuletzt gegen null.

Es ist richtig, den Fehler nun zu korrigieren. Dabei geht die
Bundesregierung leider zu zaghaft vor. Neben Behördenleitern und
anderen Spitzenkräften dürfen auch künftig nur Mitarbeiter des
höheren Dienstes wieder auf etwaige Stasi-Kontakte durchleuchtet
werden. Im Interesse der Opfer der Staatssicherheit ist diese bis
2019 datierte kleine Lösung nicht.

Wer als Regimegegner einst in die Fänge des mächtigen
Geheimdienstes geraten ist, erwartet zu Recht, als Bittsteller in
deutschen Amtsstuben nicht Spitzeln gegenüberzusitzen, die die Wende
elegant gemeistert haben. Noch haben die Bundestagsfraktionen die
Chance, Hürden im Stasi-Unterlagengesetz abzubauen. Sie sollten sie
nutzen. Gefordert sind zudem die betroffenen Arbeitgeber, also Bund,
Länder, Kommunen oder Staatsfirmen. Denn sie entscheiden, ob
rechtlich zulässige Anträge in der Praxis überhaupt gestellt werden.
Gleichmut gegenüber dem Unrecht der Staatssicherheit darf sich auch
mehr als 20 Jahre nach der Wende nicht einschleichen.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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