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"Report Mainz", heute, 24.01.2011, 21.45 Uhr im Ersten / Verbraucherinformationsgesetz: Aigner will Kosten abwälzen

Geschrieben am 24-01-2011

Mainz (ots) - Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU)
will die Kosten für aufwändige Anfragen nach dem
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verstärkt auf die Antragsteller
abwälzen. Das geht aus einem 36-seitigen Referentenentwurf ihres
Ministeriums zur Novelle des Gesetzes hervor, der dem
ARD-Politikmagazin "Report Mainz" vorliegt. Danach sollen
Antragsteller bei Anfragen nach Rechtsverstößen, etwa von
Lebensmittelproduzenten oder Händlern, grundsätzlich alle Kosten
selbst tragen, wenn den Behörden dadurch ein Verwaltungsaufwand von
mehr als 1.000 Euro entsteht. Bisher waren solche Anfragen kostenlos.
Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel
(Bündnis 90/ Die Grünen) kritisiert die geplante Regelung gegenüber
"Report Mainz" als "schon ein Stück perfide". Er sagte: "Das ist der
Versuch, durch die Hintertür die Verbraucherinnen und Verbraucher
doch wieder aus der Tür hinauszudrängen, und genau das darf nicht
passieren." Gerd Billen, Vorsitzender des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes (VZBV) kündigte Widerstand gegen die Pläne an: "Wenn
man jetzt sozusagen eine Kostengrenze einführt, dann sehe ich darin
einen Versuch, die Informationsrechte zu beschneiden."

Das Ministerium will mit den Plänen verhindern, dass umfangreiche
Anfragen zu hohe Kosten verursachen. Im Begründungsteil des
Referentenentwurfs heißt es: "Das hiermit verbundene erhebliche
Kostenrisiko für die öffentlichen Haushalte und die Überwälzung von
Recherchekosten auf den Steuerzahler ist angesichts des derzeitigen
erheblichen Konsolidierungsbedarfs nicht dauerhaft hinnehmbar." Im
Blick hat das Ministerium vor allem Anfragen "so genannter
institutioneller Fragesteller", also beispielsweise von
Verbraucherschutzverbänden oder Medien.

"Report Mainz" hatte im Mai 2008 unter Berufung auf das VIG im
Landesuntersuchungsamt Niedersachsen angefragt, welche Firmen 2006
und 2007 Gammelfleisch verkauft haben. Obwohl diese Daten der Behörde
vorlagen, wurde die Frage bisher nicht beantwortet. Firmen haben
gegen die Herausgabe geklagt. Die Folge: Inzwischen sind zur
Bearbeitung der Anfrage 1.530 Arbeitsstunden angefallen; die Kosten
für den Steuerzahler belaufen sich inzwischen auf 78.700 Euro. Das
Verfahren ist mittlerweile am Oberverwaltungsgericht Lüneburg
anhängig.

Während nach jetziger Regelung Anfragen zu Rechtsverstößen
komplett kostenfrei sind, könnten auf Antragsteller künftig Tausende
von Euro an Kosten zukommen. Alle Anfragen, "die einen Aufwand von
mehr als 250 Euro bzw. - bei Rechtsverstößen 1.000 Euro -
verursachen, [sollten] in Zukunft voll kostenpflichtig sein", heißt
es in dem Referentenentwurf. Per Landesrecht könnten
"Ermäßigungstatbestände bei Anfragen im öffentlichen Interesse"
beschlossen werden. Auch die Bundesregierung beabsichtige eine
Freistellung von der Gebührenerhebung "im Einzelfall". Der
Vorsitzende des VZBV, Gerd Billen, hält dies jedoch nicht für
ausreichend. Gegenüber "Report Mainz" sagte er: "Ich finde, wir leben
ja nicht in der Feudalgesellschaft, wo es von der Großherzigkeit
einzelner Beamten abhängt, ob mir Informationen gewährt werden. Wir
leben in einer Demokratie, wir leben in einer Gesellschaft, in einem
Staat, den wir als Steuerzahler bezahlen, und daraus ergibt sich das
Recht, dass wir diese Informationen auch erhalten können [...], und
deswegen finde ich, das klingt in dem Gesetz so ein wenig gönnerhaft.
Und das ist völlig unangemessen [...]. Wir werden auch politisch
dagegen kämpfen."

Zitate gegen Quellenangabe frei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.


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