(Registrieren)

Verwaltungsgericht Stuttgart: Deutsche Bahn akzeptiert Rußfilterpflicht - Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Baustopp bei Stuttgart 21

Geschrieben am 07-12-2010

Stuttgart (ots) - Von der DUH unterstützte Klage eines Stuttgarter
Bürgers gegen Gesundheitsgefahren aus den Dieselrußemissionen der
Baufahrzeuge auf der Großbaustelle Stuttgart 21 ist erfolgreich -
Deutsche Bahn akzeptiert in einem Vergleich die grundsätzliche
Rußfilterpflicht - DUH-Bun¬des¬geschäftsführer Jürgen Resch sieht in
dieser Entscheidung eine "schallende Ohrfeige" für die
baden-württembergische Landesregierung, die aus Angst vor der nun
notwendigen Neuausschreibung der Baumaßnahmen den Anwohnern
rechtswidrig den Gesundheitsschutz verweigerte - Anerkennung der
Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn bestätigt Rechtswidrigkeit
der bisher durchgeführten Bauausschreibungen und eröffnet
unterlegenen Bauunternehmen für den Fall eine Klagemöglichkeit, dass
diese nicht aufgehoben werden

Die systematische Verletzung von Luftreinhalteauflagen durch die
Deutsche Bahn auf der Großbaustelle Stuttgart 21 hat ein Ende. In
einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren hat
die Deutsche Bahn allen inhaltlichen Forderungen eines von der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Stuttgarter Anwohners
zugestimmt. Danach verpflichtet sich die Bahn, dass bei den
Bauarbeiten für Stuttgart 21 nur noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit
Dieselrußpartikelfilter zum Einsatz kommen.

Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im
Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21
festgeschrieben, vom Bauträger und den Aufsichtsbehörden allerdings
ignoriert wurde: Zu den Gesundheitsschutzauflagen gehörte damals die
Verpflichtung zum Einsatz einer Abgasreinigung nach dem "Stand der
Technik", was nach den von der DUH vorgelegten Aussagen des
Umweltbundesamtes bedeutet, dass zwingend ein Dieselrußpartikelfilter
eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist laut
Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 der Ausstoß
krebserregender Dieselrussemissionen "auf außerplanmäßige
Betriebsfälle zu beschränken".

Gegen diese Auflage hat die Bahn jedoch systematisch verstoßen,
was sich bereits aus den Ausschreibungsunterlagen für das
Milliardenobjekt ergibt. Darin findet sich keinerlei Umsetzung der
Umwelt- und Gesundheitsauflage für die Baustelle im Stuttgarter
Kessel - wenige hundert Meter entfernt von der Luftmessstelle
"Neckartor" mit den höchsten Feinstaubbelastungswerten Deutschlands.
Zeugenaussagen und Fotos belegen zudem, dass die eingesetzten
Baumaschinen und Baufahrzeuge von Beginn der Abriss- und
Baggerarbeiten für Stuttgart 21 ohne die im
Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen Dieselrußfilter im
Einsatz waren. Nach Beobachtungen der DUH hat die Deutsche Bahn die
Bauarbeiten an Unternehmen vergeben, die durch den Einsatz besonders
alter, rußender und offensichtlich dadurch besonders billiger
Baugeräte die Ausschreibung gewannen. Unternehmen mit modernen
Baumaschinen und Fahrzeugen kamen ganz offensichtlich nicht zum Zuge
oder erkannten bereits bei Lektüre der Ausschreibung, dass sie gegen
die Billigkonkurrenz keine Chance haben. Die nun erfolgte Anerkennung
der Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn eröffnet unterlegenen
Bauunternehmen eine Klagemöglichkeit.

Als eine "schallende Ohrfeige für das Eisenbahnbundesamt und die
Stuttgarter Landesregierung" bewertet Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH das Vergleichsergebnis in dem
Klageverfahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. "Aus Angst vor
der nun notwendigen Neuausschreibung aller Bauarbeiten verzichtete
die zuständige Verkehrs- und Umweltministerin Tanja Gönner darauf,
sich für die Durchsetzung der Gesundheitsauflagen des
Planfeststellungsbeschlusses einzusetzen. Die verheerenden
gesundheitlichen Folgen für tausende Anwohner lagen ihr
offensichtlich weniger am Herzen, als die rechtswidrige Fortsetzung
der Bauarbeiten mit ungefilterten Baumaschinen und Fahrzeugen", sagte
Resch. "Mit dem Vergleich gesteht die Deutsche Bahn die
Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Die Deutsche
Umwelthilfe hat daher bei den Genehmigungsbehörden einen sofortigen
Baustopp beantragt."

"Die Bahn ist durch den Vergleich einer Verurteilung
zuvorgekommen", sagte Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger von der Kanzlei
Geulen & Klinger, der die DUH in der Sache vertreten hat. "Über
Wochen hat die Bahn sich geziert, anzuerkennen, dass inmitten eines
mit Luftschadstoffen hoch vorbelasteten Gebiets keine Großbaustelle
betrieben werden darf, auf der ungefilterte Autos und Maschinen
arbeiten. Kurz vor der Entscheidung kam dann der Vergleichsvorschlag,
der in seinem Kern eine vollständige Anerkennung des Anspruchs des
Klägers ist."

"Jetzt ist klargestellt, dass Stand der Technik bei Baumaschinen
der Einbau von Partikelfilter bedeutet. Deshalb muss dies jetzt in
ganz Deutschland auf allen Baustellen durchgesetzt werden", betonte
Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.

Mit einem Eilantrag (Aktenzeichen 5 S 2335/10) beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die DUH am 5. Oktober
2010 einen Stuttgarter Bürger unterstützt, um die rechtswidrige
Verletzung von Gesundheitsschutzauflagen im
Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 zu
beenden. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dann das Verfahren an das
Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen. Der Eilantrag richtete sich
gegen das Eisenbahnbundesamt als gegenüber der Deutschen Bahn
aufsichtspflichtige Bundesbehörde. Das Eisenbahnbundesamt hat sich
nun verpflichtet, die gerichtlich festgesetzten Auflagen zu
überwachen.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/884728-0, Fax: 030 884728-10,
klinger@geulen.com

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater, Mobil: 0152
29483857, axel.friedrich.berlin@gmail.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

304943

weitere Artikel:
  • Friedensnobelpreisverleihung: "Fahren Sie nach Oslo, Frau Ashton!" / Neuer Bericht der ICT zu Europas uneinheitlicher Reaktion auf Friedensnobelpreis für Liu Xiaobo Berlin (ots) - - Querverweis: Englischsprachige Hintergrundinformationen liegen in der digitalen Pressemappe zum Download vor und sind unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar - Die EU-"Außenministerin" Catherine Ashton solle am kommenden Freitag zur Verleihung des Friedensnobelpreises an den inhaftierten chinesischen Dissidenten Liu Xiaobo nach Oslo fahren, fordert die International Campaign for Tibet (ICT). Die Anwesenheit der höchsten europäischen Außenpolitikerin bei der Zeremonie sei ein "wichtiges mehr...

  • Stiftung der UNO-Flüchtlingshilfe kümmert sich um Langzeitflüchtlinge / Sechs Millionen Menschen können nicht in ihre Heimat zurück Bonn (ots) - Afghanistan, Somalia und die Demokratische Republik Kongo - die Zahl der hartnäckigen Dauerkrisen wächst. Immer weniger Flüchtlinge sind in der Lage, in ihr Heimatland zurückzukehren. Schon heute leben rund sechs Millionen von ihnen fünf Jahre oder länger im Exil. Vor allem für Entwicklungsländer stellt dies eine große Belastung dar. Denn vier Fünftel aller Flüchtlinge weltweit werden von Menschen und Gemeinschaften aufgenommen, die selbst oft zu den Ärmsten der Armen zählen. Das Flüchtlingskommissariat der Vereinten mehr...

  • DPhV zu den Ergebnissen von PISA 2009: Verdienter Erfolg, aber einige Hausaufgaben sind noch nicht erledigt! Berlin (ots) - Als verdienten Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen von Schülern, Lehrkräften, Eltern und auch der Bildungspolitik in den letzten 10 Jahren hat der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger die neuerliche Leistungssteigerung deutscher Schulen bei PISA 2009 in den Testbereichen Mathematik und Naturwissenschaften gewertet. Da gehöre Deutschland inzwischen eindeutig zum oberen Leistungsdrittel. Damit zähle es zu der ganz kleinen Gruppe von OECD-Staaten, die sich seit PISA 2000 bei jedem der folgenden Tests kontinuierlich mehr...

  • zeo2-Ausgabe 1/2011 erschienen Titel: "Elektroauto mit Ladehemmung" Berlin (ots) - Pressemitteilung Die Revolution auf unseren Straßen und warum sie es weniger eilig hat als sie tut - Und: Haben wir Peak Oil verpasst? - Die Kuh ist kein Klimakiller - PIK-Forscher Stefan Rahmstorf: Warum nach Cancún wieder die EU am Zug ist - Stuttgart 21: Das politische Erdbeben - Die Kindergärtnerin aus dem Katastrophenort der ungarischen Aluminium-Schmelze im Interview Benzin raus, Strom rein und die Party kann beginnen. Weltweit erklären Regierungen das Elektroauto zum Staatsziel. China, USA, Frankreich, mehr...

  • Deutsches Institut für Menschenrechte kritisiert geplante Erhöhung der Ehebestandszeit als Gefahr für Opfer von Zwangsverheiratung und Gewalt Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert die vorgesehene Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre im Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat. "Wer Opfer von Zwangsverheiratung besser schützen will, muss diese Klausel aus dem Gesetzentwurf streichen", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte. Es sei deshalb zu begrüßen, dass in der vergangenen Woche verschiedene Ausschüsse des Bundesrates mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht