Auch die Höhe des Beitragssatzes wird mit Einführung des Fonds nicht mehr von jeder Krankenkasse selbst, sondern bundesweit einheitlich per Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegt. Der heutige Sonderbeitrag für Arbeitnehmer in Höhe von 0,9 Prozent wird in diesem Beitragssatz aufgehen.
Kuhlo _________________ Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
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Verfasst am: Fr 22 Feb, 2008 20:11 Titel:
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