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Rheinische Post: Ein Urteil für den Gebührenstaat

Geschrieben am 11-09-2007

Düsseldorf (ots) - Von Sven Gösmann

Die Summe ist gewaltig: 7,2 Milliarden Euro an Gebühren nahm der
öffentlich-rechtliche Rundfunk im vergangenen Jahr ein. Damit
finanzieren ARD, ZDF und Deutschlandfunk einen beispiellosen
Expansionskurs: Programm um Programm wird gestartet, Nischenkanäle
genauso wie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag der Bildung,
Information und Aufklärung weit entfernte Angebote, zuletzt die
Digitalisierungsoffensive im Internet mit allerlei
Partnervermittlungen und Online-Shops.
Dadurch werden nicht nur die Wettbewerbschancen
privatwirtschaftlicher Mitbewerber beschnitten. Die
öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden auch nicht zur
Sparsamkeit erzogen: Selbst die Seifenopern, mit denen auch sie
längst ihr Nachmittagsprogramm füllen, sind in der Herstellung
doppelt so teuer wie die der privaten Konkurrenz, hat Ex-Sat.1-Chef
Schawinski verbittert vorgerechnet. Den Gebührendurst der
Sendeanstalten wenigstens einzudämmen, einen Weg aus dem GEZ-Staat zu
weisen, war deshalb ein legitimer Ansatz der Politik, der nur zu
schlicht und halbherzig begründet wurde. So hat das
Bundesverfassungsgericht den Öffentlich-Rechtlichen sogar
zusätzlichen Spielraum zugestanden, den sie nutzen werden.
Deutschland bleibt das Land mit einer Zwangsabgabe für eine
Dienstleistung, die man nutzen kann oder auch nicht.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30621
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Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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