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Lausitzer Rundschau: Die Verfassungsrichter zu den Rundfunkgebühren Ein wirklichkeitsfernes Urteil

Geschrieben am 11-09-2007

Cottbus (ots) - Da reibt man sich verwundert die Augen, wenn jetzt
unsere Verfassungsrichter die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks verteidigen. Es sitzen bekanntlich in den
Führungspositionen all dieser Anstalten parteipolitisch durchgefärbte
Gestalten, die eine jeweils regierungsfreundliche Tendenz
garantieren. In Bayern sind sie CSU-konservativ gefärbt, in Bremen
rosa-rot angehaucht. Und in den Aufsichtsgremien tummeln sich
Abgeordnete oder wie beim ZDF die Ministerpräsidenten. Was ist daran
bitteschön staatsfern?
Staatsnah sind die Anstalten auch bei ihrer Preispolitik. Sie müssen
ja nichts verkaufen, sondern treiben Gebühren ein und orientieren
sich dabei an Behörden. Eine wirkliche Kontrolle ihres Finanzgebarens
findet nicht statt.
Es hat in den vergangenen Jahren hinreichend Beispiele gegeben für
die unerträgliche Verschwendung der zwangseingetriebenen Gelder. Am
anrüchigsten waren sicher die Millionen, mit denen die
Sportberichterstattung betrieben wurde, was dann dazu führte, dass
Otto Normalverbraucher solchen Hungerleidern wie Jan Ullrich unter
die Arme greifen musste. Das erinnert dann sehr an Praktiken, die wir
auch aus der Politik und ihren staatlichen Gefilden kennen. Insofern
ist das Urteil aus Karlsruhe sogar konsequent. Wenn im öffentlichen
Dienst Geld nicht die Rolle spielt, die es im normalen Leben hat,
dann sollen auch unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten aus dem
Vollen schöpfen.
Als die Länderregierungen sich darauf einigten, ausnahmsweise einmal
an das zahlende Volk zu denken, saßen ihnen zu Recht die Privatsender
im Nacken, die sich ob der übermächtigen Konkurrenz beklagten. Dieser
Ruf nach mehr Wettbewerb ist jetzt an der Bestandsschutzgarantie der
Karlsruher Richter gescheitert. Die haben damit so nebenbei auch der
Entwicklung sehenswerter privater Programme neue Stolpersteine in den
Weg gelegt. Wer Qualität will, braucht den Milliardenregen für ARD
und ZDF nicht festzuschreiben. In anderen Ländern kommen öffentliche
Programme mit wesentlich geringeren Summen aus und überzeugen dennoch
mit ihren Inhalten. Auch das Karlsruher Gericht wird mit seinem
wirklichkeitsfernen Urteil solch' eine Entwicklung nicht auf Dauer
blockieren können. Der schamlose Griff in den Geldbeutel der
Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
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