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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Bahnstreik

Geschrieben am 08-08-2007

Bielefeld (ots) - Bahnstreik
Gerichte helfen nicht weiter
Auf hoher See und vor Gericht, so weiß der Volksmund, ist man in
Gottes Hand. Bahnchef Mehdorn sollte aus dem vorläufigen
Streik-Verbot durch das Arbeitsgericht Nürnberg aber nicht ableiten,
er stünde unter himmlischem Schutz. Der Etappensieg könnte sich noch
als teuflischer Fehler erweisen.
Erstens: Es ist durchaus fraglich, ob die Begründung des Gerichts bis
zur letzten Instanz Bestand haben wird. Jeder Ausstand richtet
volkswirtschaftlichen Schaden an - das wird auch den Vätern des
Grundgesetzes bewusst gewesen sein, als die das Streikrecht
ausdrücklich in der Verfassung verankert haben.
Zweitens: Die fortdauernden juristischen Attacken erlauben es der
Lokführergewerkschaft, ihre Streikpläne nächste Woche zu verschärfen
und die Schuld dafür der Bahn zuzuschieben. Begründung: Man wird sich
ja noch wehren dürfen...
Drittens: Mit Arbeitsgerichtverfahren - gleich welchen Ausgangs -
wird sich die Frage nicht beantworten lassen, wieviel Lohn den
Lokführern denn nun zusteht. Das geht nur am Verhandlungstisch. An
den müssen die Kontrahenten irgendwann zurückkehren. Je früher, desto
besser - am besten sogar noch vor dem nächsten Arbeitsgerichtstermin
am Freitag. Andreas Kolesch

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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