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Märkische Oderzeitung: kommentiert den Gerichtsentscheid zum Bahnstreik:

Geschrieben am 08-08-2007

Frankfurt/Oder (ots) - Die Gerichtsbegründung für das einstweilige
Streikverbot ist in einem Land, bei dem das Recht zum Arbeitskampf zu
den Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung gehört, äußerst
fragwürdig. Natürlich hat ein Streik von Lokführern, mit dem
buchstäblich "alle Räder stillstehen", immer enorme Folgen für eine
Volkswirtschaft und die Reisenden. In der Konsequenz bedeutete das
Nürnberger Urteil aber, bestimmte Berufsgruppen vom Recht auf Streik
auszunehmen - das wäre verfassungswidrig.

Originaltext: Märkische Oderzeitung
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Märkische Oderzeitung
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