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Verwundete Soldaten erhalten Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Geschrieben am 08-08-2007

Bonn/Berlin (ots) -

Gesetzentwurf passierte Bundeskabinett - stellvertretender
DBwV-Bundesvorsitzender Wolfgang Schmelzer: Es wird höchste Zeit,
jetzt muss der Bundestag beschließen!

Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des
Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht
künftig den Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz verwundet
wurden, trotz möglicherweise schwerer Behinderungen eine
Weiterbeschäftigung beim Bund. Der Deutsche BundeswehrVerband hat das
Gesetz mit angeschoben. "Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist eine
notwendige Ergänzung des Einsatzversorgungsgesetzes, das ebenfalls
auf Initiative des Deutschen BundeswehrVerbandes vor drei Jahren in
Kraft trat", erklärte der 1. Stellvertreter des
DBwV-Bundesvorsitzenden, Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer.

"Die Entscheidung im Kabinett war längst überfällig, es ist zuviel
Zeit verstrichen. Wir erwarten jetzt vom Deutschen Bundestag, dass er
nach der Sommerpause das Gesetz beschließt", sagte Schmelzer. Dem
DBwV seien die Fälle von mehreren schwer verwundeten Soldaten
bekannt, die vergebens darauf gehofft hatten. Sie müssten sich jetzt
auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach einem Broterwerb umschauen.

Von den Verbesserungen im Weiterverwendungsgesetz werden
Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillig längerdienende
Grundwehrdienstleistende profitieren. Wichtigster Bestandteil des
Gesetzentwurfs ist der Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Danach
erhält auch ein Soldat, der sich etwa nur für eine festgelegte Zeit
zum Dienst verpflichtet hat, die Chance, unbefristet beim Bund
weiterarbeiten zu dürfen, wenn er in einem sogenannten Einsatzunfall
mindestens die Hälfte seiner Fähigkeiten zum Broterwerb verloren hat.
Berufssoldaten sind da per Einsatzversorgungsgesetz mit höheren
Pensionen bereits abgesichert, nun sollen es auch alle anderen
Soldaten und Angehörigen des Bundes-Zivilpersonals sein, die im
Auslandseinsatz zu Schaden kommen.

Im Weiterverwendungsgesetz ist eine Schutzzeit vorgesehen, in der
die Betroffenen Gelegenheit und Hilfe erhalten, wieder soweit zu
genesen, dass sie arbeiten können. In dieser Phase dürfen sie auch
nicht entlassen werden.

Schließlich soll das neue Gesetz die Versorgung nochmals erheblich
verbessern, indem die sogenannte einmalige Unfallentschädigung
künftig schneller gezahlt wird. Diese Zahlung in Höhe von 80.000 Euro
wird fällig, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit wenigstens 50
Prozent ausmacht und Besserung nicht in Sicht ist. Bisher wurde
dieses Geld erst nach Ende des Dienstverhältnisses gezahlt, also
mitunter lange Zeit nach dem Einsatzunfall.

Originaltext: DBwV Dt. BundeswehrVerband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12472
Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_12472.rss2

Pressekontakt:
Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330


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