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MDS begrüßt geplante Veröffentlichung von MDK-Prüfberichten / Pick: Darstellung des bpa ist falsch

Geschrieben am 22-06-2007

Essen (ots) - Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der
Krankenkassen (MDS) begrüßt, dass in den Eckpunkten zur Pflegereform
vorgesehen ist, die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen zu
veröffentlichen. Zugleich widerspricht er der Darstellung des
Bundesverbandes der privaten Anbieter sozialer Dienste (bpa), nach
der eine Vereinbarung im Rahmen der Selbstverwaltung vom MDS
angestrebt würde. "Die vom bpa verbreiteten Zitate sind eine
beabsichtigte Falschdarstellung und den Referenten des
Hauptstadtkongresses im Nachhinein in den Mund gelegt worden. Wir
fordern seit langem, dass die MDK-Prüfergebnisse veröffentlicht
werden - und zwar in einer für Laien aufbereiteten und verständlichen
Form. Es kann nicht sein, dass wir uns von den Pflegeheimbetreibern
und ihren Verbänden Kriterien und Inhalte der Prüfungen und der
Veröffentlichungen vorschreiben lassen", sagte Pick.

Nachdem die Veröffentlichung der Prüfberichte von den Verbänden
der Einrichtungsträger nun offenbar nicht mehr verhindert werden
kann, sei dies als durchsichtiger Versuch zu werten, auf die Inhalte
Einfluss zu nehmen. "Die Medizinischen Dienste wollen erreichen, dass
pflegefachliche Laien die Qualität von Einrichtungen vergleichen
können. Das ist aus unserer Sicht ein entscheidender Schritt zu mehr
Transparenz und Verbraucherschutz. Dazu müssen die Ergebnisse der
MDK-Prüfungen aufbereitet werden", unterstrich Pick.
"Selbstverständlich ist der MDK bereit, die Aufbereitung der
Prüfergebnisse mit den Verbänden der Betroffenen und den
Verbraucherschützern zu beraten. In diesen Prozess können auch die
Einrichtungsverbände einbezogen werden. Die
Entscheidungsverantwortung für die Kriterien der Prüfung und der
Veröffentlichung muss aber bei den Medizinischen Diensten und den
Pflegekassen bleiben." Anderenfalls entstehe eine Situation, als
wollte die Waschmittelindustrie den Warentestern vorschreiben, an
welchen Kriterien die Qualität ihrer Produkte zu messen sei. "Das
kann nicht das Ziel von Verbraucherschutz sein", betonte Pick.

Auch der bereits tags zuvor vom bpa verbreitete Vorschlag, die von
den Krankenhäusern veröffentlichten Berichte zum Vorbild zu nehmen,
sei nicht hilfreich. Eine solche Lösung auf freiwilliger Basis reiche
nicht aus. "Wenn der bpa seine Forderung nach Transparenz wirklich
ernst meinen würde, hätte er längst Qualitätsberichte auf
freiwilliger Basis veröffentlichen können. Andere Einrichtungen
praktizieren dies seit langem. In der Pflege ist die Qualitätsprüfung
seit Einführung der Pflegeversicherung Routine. Die wichtigste
Institution in diesem Feld ist - neben der Heimaufsicht - der MDK.
Eine Veröffentlichung auf der Basis der MDK-Prüfberichte garantiert,
dass hier unabhängige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen",
sagte Pick.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung prüfen im
Auftrag der Pflegekassen die Qualität der Leistungen in stationären
Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Bundesweit haben die MDK
im vergangenen Jahr im Auftrag der Pflegekassen knapp 4.100
Qualitätsprüfungen durchgeführt, davon etwa 60 Prozent im stationären
Bereich.

Originaltext: MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverb
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63330
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63330.rss2

Pressekontakt:
Medizinischer Dienst der Spitzenverbande der Krankenkassen e. V.,
Luetzowstr. 53,
45141 Essen
Ansprechpartnerin:
Christiane Grote,
Tel.: 0201 8327-115
Email: c.grote@mds-ev.de


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